EU 2026/405
Verbindlicher Text: Geltungsbereich, Pflichten, Anhänge und Übergangsbestimmungen.
Verordnung (EU) 2026/405 gilt grundsätzlich ab 23.09.2029. Sie führt einen verpflichtenden modellbezogenen Pass für Detergenzien und Tenside für Endnutzer ein. Digitale Kennzeichnung ist freiwillig: Artikel 18 erlaubt ein rein physisches Etikett oder ein digitales Etikett mit den erforderlichen physischen Angaben. Die DPP-Pflicht bleibt eigenständig.
Verordnung (EU) 2026/405 gilt grundsätzlich ab 23.09.2029. Sie führt einen verpflichtenden modellbezogenen Pass für Detergenzien und Tenside für Endnutzer ein. Digitale Kennzeichnung ist freiwillig: Artikel 18 erlaubt ein rein physisches Etikett oder ein digitales Etikett mit den erforderlichen physischen Angaben. Die DPP-Pflicht bleibt eigenständig.
Die Verordnung (EU) 2026/405 wird im Amtsblatt veröffentlicht und ersetzt den bisherigen Rechtsrahmen perspektivisch.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Kommission soll die konkreten Anforderungen an die digitale Kennzeichnung und alternative Zugangsmittel präzisieren.
Verordnung (EU) 2026/405 gilt grundsätzlich ab 23.09.2029. Sie führt einen verpflichtenden modellbezogenen Pass für Detergenzien und Tenside für Endnutzer ein. Digitale Kennzeichnung ist freiwillig: Artikel 18 erlaubt ein rein physisches Etikett oder ein digitales Etikett mit den erforderlichen physischen Angaben. Die DPP-Pflicht bleibt eigenständig.
Bestimmte Produkte, die noch nach altem Recht in Verkehr gebracht wurden, dürfen nur bis zu diesem Datum weiter bereitgestellt werden.
Ab diesem Datum gelten zusätzliche Bioabbaubarkeitsregeln für entsprechende Formate, etwa Portionskapseln.
Dann greifen die zusätzlichen Anforderungen für bestimmte absichtlich zugesetzte organische Stoffe mit hoher Konzentration.
Quellen geprüft:
Verbindlicher Text: Geltungsbereich, Pflichten, Anhänge und Übergangsbestimmungen.
Jede Zeile zeigt den Informationsort oder die Art der Pflicht. Etiketten-, Dokumentations- oder Prozesspflichten erfordern nicht automatisch eine Veröffentlichung im DPP. Ergänzende Passdaten ersetzen keine Pflichten aus anderen Vorschriften. Bedingungen und Termine stehen in den Details.
Zugriffskennzeichnungen erscheinen nur, wenn Vorschriften zu Etiketten oder technischen Unterlagen den Zugang festlegen. Keine Kennzeichnung bedeutet keinen öffentlichen Zugang; diese Felder erscheinen unter „Alle“. Die detaillierten DPP-Zugriffsrechte werden durch Rechtsakte auf Grundlage von Artikel 21 Absatz 10 Buchstabe d der Verordnung 2026/405 festgelegt.
Attribute: 60 · Cluster: 7
Die Beispiele zeigen mögliche Kennzeichnungs-, DPP- und Behördenansichten, keine endgültige DPP-Zugangsmatrix. Verbraucherkennzeichnung ist öffentlich; der Zugang zu jedem Mindestfeld nach Anhang VI muss dem Durchführungsrechtsakt nach Artikel 21 Absatz 10 Buchstabe d folgen.
| Datenfeld | Öffentlich | Behörden |
|---|---|---|
| Inhaltsstoffoffenlegung | Etikettenangaben: einschlägige Zusammensetzungsangaben, Konservierungsstoffe, Duftallergene und UFI. Der Zugang zur vollständigen Stoffliste im DPP richtet sich nach den Rechten gemäß Artikel 21 Absatz 10 Buchstabe d. | Datenblatt über Inhaltsstoffe mit detaillierten Angaben zur Zusammensetzung und Informationen für Giftnotrufzentralen und benannte Stellen bei gesundheitlichen Notfällen |
| Datensatz für mikrobielles Waschmittel | Etikettenangaben: Haltbarkeit sowie einschlägige Beschränkungen für Lebensmittelkontakt oder Vorsichtsmaßnahmen. Der Zugang zur Taxonomie im DPP richtet sich nach den Rechten gemäß Artikel 21 Absatz 10 Buchstabe d. | Risikobewertungsbericht nach Anhang II, Prüfnachweise und technische Unterlagen |
| Konformitätsdatensatz | Produktidentifikation und Zugang über den Datenträger. Der Zugang zu einzelnen DPP-Einträgen, einschließlich der Konformitätserklärung, richtet sich nach den Rechten gemäß Artikel 21 Absatz 10 Buchstabe d. | Technische Akte, Prüfmethoden, Berechnungen, Etikettenmuster und registerbezogene Kontrollen |
Ergänzende Konformitätsdaten sind nicht automatisch DPP-Felder. Anhang VI betrifft den Pass, Anhang V Etiketten und Anhang IV Dokumentation und Konformitätsbewertung.
Die Verordnung (EU) 2026/405 betrifft folgende Marktteilnehmer:
Wichtige Nuance: Ja, industrielle und institutionelle Waschmittel bleiben im Anwendungsbereich der Verordnung, auch wenn ein Teil der Inhaltsstoffoffenlegung auf die SDB-Logik verlagert werden kann. Die engere Abgrenzung betrifft Tenside: Erwägungsgrund 7 und Artikel 21 richten die DPP-Schicht auf Waschmittel und Endnutzer-Tenside aus. Ein Tensid, das nur als vorgelagerter B2B-Input an einen anderen Hersteller geliefert wird, erhält daher nicht automatisch dieselbe Passschicht. Wird es jedoch unmittelbar an Verbraucher oder andere Endnutzer abgegeben, greift die DPP-Logik wieder.