Waschmittel & Tenside: DPP-Pflicht gemäß Verordnung (EU) 2026/405
Die Verordnung (EU) 2026/405 wurde am 2. März 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 22. März 2026 in Kraft und gilt ab dem 23. September 2029. Sie schafft einen modellbezogenen digitalen Produktpass für Waschmittel und Endnutzer-Tenside, verknüpft mit einem Datenträger und einer zweistufigen Kennzeichnung aus physischer und digitaler Ebene.
Regulatorischer Zeitplan
Veröffentlichung im Amtsblatt
Die Verordnung (EU) 2026/405 wird im Amtsblatt veröffentlicht und ersetzt den bisherigen Rechtsrahmen perspektivisch.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Delegierte Regeln zur digitalen Kennzeichnung
Die Kommission soll die konkreten Anforderungen an die digitale Kennzeichnung und alternative Zugangsmittel präzisieren.
Anwendungsbeginn für DPP, Kennzeichnung und Nachfüllregime
Ab diesem Datum gelten die Kernpflichten aus den Artikeln 17 bis 24 für Waschmittel und Endnutzer-Tenside.
Ende des zusätzlichen Übergangsfensters
Bestimmte Produkte, die noch nach altem Recht in Verkehr gebracht wurden, dürfen nur bis zu diesem Datum weiter bereitgestellt werden.
Bioabbaubarkeit für Folien und Polymere in Folien
Ab diesem Datum gelten zusätzliche Bioabbaubarkeitsregeln für entsprechende Formate, etwa Portionskapseln.
Bioabbaubarkeit für bestimmte organische Stoffe
Dann greifen die zusätzlichen Anforderungen für bestimmte absichtlich zugesetzte organische Stoffe mit hoher Konzentration.
Was muss die DPP- und Kennzeichnungsarchitektur für Waschmittel enthalten?
46 Attribute · 7 Cluster
Gestufter Datenzugang und gesundheitliche Notfallreaktion
Anders als beim Batteriepass legt die Waschmittelverordnung die endgültige Akteur-für-Akteur-Zugriffsmatrix noch nicht fest. Sie verbindet jedoch eine öffentliche DPP- und Kennzeichnungsebene mit einer behördlichen Ebene für Inhaltsstoffdatenblatt und gesundheitliche Notfallreaktion. Aus IT-Sicht speist ein Produktdatensatz daher meist mindestens drei Ebenen: öffentliche Endnutzerinformationen, operative Daten für Nachfüllmodelle und Online-Vertrieb sowie Dokumentation für Behörden und Giftnotrufstellen.
| Attribute | Öffentlich | Behörden |
|---|---|---|
| Inhaltsstoffoffenlegung | Liste der absichtlich zugesetzten Stoffe, deklarierte Konservierungsstoffe, Duftallergene und UFI für Endnutzer sichtbar | Inhaltsstoffdatenblatt mit detaillierterer Zusammensetzung und Angaben für die gesundheitliche Notfallreaktion |
| Datensatz für mikrobielles Waschmittel | Gattung, Art, Stamm, Haltbarkeit sowie Einschränkung oder Warnhinweis für Lebensmittelkontaktflächen | Risikobewertungsbericht nach Anhang II, Prüfnachweise und technische Unterlagen |
| Konformitätsdatensatz | Modellkennung, Zugang über den Datenträger und Erklärung, dass die Konformität nachgewiesen wurde | Technische Akte, Prüfmethoden, Berechnungen, Etikettenmuster und registerbezogene Kontrollen |
* "Lieferkette" ist eine Arbeitsbezeichnung für die nicht öffentliche Ebene, die von Wirtschaftsakteuren mit berechtigtem operativem Bedarf genutzt wird. Artikel 21 Absatz 10 Buchstabe d überlässt die endgültige Matrix der Zugriffsrechte weiterhin einem Durchführungsrechtsakt der Kommission.
**** Quelllabels zeigen, in welchem Unternehmenssystem die Daten typischerweise entstehen oder gepflegt werden. Das ist ein Architekturhinweis für IT, keine Rechtskategorie. Verwendete Abkürzungen: UFI = Unique Formula Identifier nach CLP Anhang VIII; CLP = Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung; SDS = Sicherheitsdatenblatt.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung (EU) 2026/405 betrifft folgende Marktteilnehmer:
- Hersteller von Verbraucherwaschmitteln, Spülmitteln, Oberflächenreinigern und weiteren Haushaltsreinigern
- Hersteller von industriellen und institutionellen Waschmitteln, auch wenn einzelne Offenlegungspflichten über das SDB abgewickelt werden können
- Hersteller von Endnutzer-Tensiden, die direkt an Verbraucher oder andere Endnutzer verkauft werden
- Nicht-EU-Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte, insbesondere im Fernabsatz und im Online-Handel
- Betreiber von Nachfüllstationen und Geschäften mit Nachfüllmodellen
- Teams aus Formulierung, Regulierung, Verpackung, Online-Vertrieb und Giftnotruf-Prozessen, die einen gemeinsamen Produktdatensatz brauchen
- Eigenmarken und Wirtschaftsakteure, die Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringen oder in einer für die Konformität relevanten Weise verändern
Wichtige Nuance: Ja, industrielle und institutionelle Waschmittel bleiben im Anwendungsbereich der Verordnung, auch wenn ein Teil der Inhaltsstoffoffenlegung auf die SDB-Logik verlagert werden kann. Die engere Abgrenzung betrifft Tenside: Erwägungsgrund 7 und Artikel 21 richten die DPP-Schicht auf Waschmittel und Endnutzer-Tenside aus. Ein Tensid, das nur als vorgelagerter B2B-Input an einen anderen Hersteller geliefert wird, erhält daher nicht automatisch dieselbe Passschicht. Wird es jedoch unmittelbar an Verbraucher oder andere Endnutzer abgegeben, greift die DPP-Logik wieder.