Spielzeug: DPP-Pflicht durch die Spielzeugsicherheitsverordnung ab 1. August 2030
Die Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug (in Kraft seit 1. Januar 2026) verlangt, dass alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Spielzeuge einen digitalen Produktpass mit Sicherheits- und Konformitätsinformationen tragen, der Verbrauchern online über einen Datenträger (z. B. einen QR-Code auf dem Produkt oder der Verpackung) zugänglich ist. Die neuen Regeln gelten ab 1. August 2030.
Regulatorischer Hinweis: Die Verordnung (EU) 2025/2509 (Spielzeugsicherheitsverordnung) ist geltendes Recht, kein delegierter Rechtsakt der ESPR (Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte). Der digitale Produktpass ist ab 1. August 2030 für alle Spielzeuge auf dem EU-Markt Pflicht.
Geltendes Recht — technisches Schema in Vorbereitung DPP-Granularität — Artikel 19 geht vom konkreten Spielzeugmodell aus, während Artikel 19 Absatz 9 Raum für eine andere Ebene lässt, wenn anderes Unionsrecht dies verlangt