CSDDD und DPP: Warum Lieferkettenkartierung DPP-Readiness stärkt
Wie die CSDDD Unternehmen zur Lieferkettenkartierung zwingt — und warum dies eine zentrale Datenschicht für den Digitalen Produktpass schafft.
Was ist die CSDDD?
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), Richtlinie (EU) 2024/1760, verlangt von großen Unternehmen, die in der EU tätig sind, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen ihre Lieferanten genau überprüfen und den Fluss ihrer Rohstoffe abbilden müssen.
Nach der jüngsten Omnibus-I-Änderung (Richtlinie (EU) 2026/470) wurde der Zeitplan vereinheitlicht, und die Pflichten gelten nun ab dem 26. Juli 2029. Die Änderung hat gleichzeitig die Größenschwellen deutlich angehoben:
- EU-Unternehmen fallen nur dann in den Anwendungsbereich, wenn sie im Durchschnitt mehr als 5 000 Beschäftigte haben und einen weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen (Artikel 2 Absatz 1 CSDDD in der geänderten Fassung).
- Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie im Geschäftsjahr vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz in der Europäischen Union von über 1,5 Milliarden Euro erzielt haben (Artikel 2 Absatz 2 CSDDD in der geänderten Fassung). Der Beschäftigtentest gilt hier nicht.
- Ein gesonderter Weg erfasst EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU Franchise- oder Lizenzverträge mit Lizenzgebühren über 75 Millionen Euro und einem Umsatz über 275 Millionen Euro geschlossen haben (weltweit für EU-Unternehmen, EU-bezogen für Nicht-EU-Unternehmen).
Was sie nicht ist
Die CSDDD ist keine Verordnung auf Produktebene wie der Digitale Produktpass.
- Sie verlangt keinen QR-Code oder Datenträger auf einzelnen Produkten
- Sie ist nicht Teil des ESPR-Rahmens (Ecodesign for Sustainable Products Regulation)
- Sie zielt auf unternehmerische Sorgfaltspflichten und die gesamte “Aktivitätenkette” ab, anstatt auf die technische Zusammensetzung eines einzelnen Artikels
Warum sie für die DPP-Vorbereitung wichtig ist
Obwohl CSDDD und ESPR getrennte rechtliche Rahmenwerke sind, überschneiden sich ihre praktischen Datenanforderungen in erheblichem Maß:
1. Die Lieferantenkartierung überschneidet sich stark
Zukünftige delegierte DPP-Rechtsakte werden wahrscheinlich Informationen über Produktionsstätten, Lieferantennamen und Herkunftsnachweise erfordern. Die CSDDD kann als starker rechtlicher Treiber wirken, der Unternehmen dazu bringt, diese Lieferkettenstufen endlich sauber abzubilden. Die für die CSDDD kartierte Lieferantenliste kann einen zentralen Teil der Nachweisbasis bilden, um Teile der Historie eines Produkts in einem DPP zu füllen, aber nicht den gesamten produktbezogenen Datensatz.
2. Umweltfußabdrücke erfordern Primärdaten
Die CSDDD verlangt von Unternehmen, ihre Umweltauswirkungen zu bewerten. Das Sammeln von Primärdaten von Lieferanten zur Erfüllung der CSDDD schafft das strukturelle Datenrückgrat, das für künftige Umweltauswirkungsberichte auf Produktebene unter ESPR benötigt wird.
3. Die Änderung begrenzt den Datenfluss entlang der Kette
Auch wenn ein Unternehmen unter die CSDDD fällt, engt die Omnibus-I-Änderung ein, was es von seinen Geschäftspartnern verlangen darf. Informationen dürfen von Geschäftspartnern mit mehr als 5 000 Beschäftigten nur angefordert werden, wenn dies erforderlich ist, um den Sorgfaltspflichten nachzukommen. Von Geschäftspartnern mit weniger als 5 000 Beschäftigten dürfen sie nur angefordert werden, wenn sie nach angemessener Einschätzung nicht auf andere Weise beschafft werden können (Artikel 8 Absatz 2a CSDDD in der geänderten Fassung). Zusätzlich sollen in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen, soweit zumutbar, Partner priorisieren, bei denen nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind. Daten fließen weiterhin die Lieferkette hinunter, aber kleinere Lieferanten sollten nicht standardmäßig offene ESG-Fragebögen erhalten — und das ist jetzt eine gesetzliche Grenze, keine Kulanz. Für KMU lohnt es sich deshalb, einen sauberen, wiederverwendbaren Lieferantennachweis zu pflegen, um schnell reagieren zu können, wenn eine Anfrage tatsächlich erforderlich ist.
Was das für die Datenstrategie bedeutet
Unternehmen sollten aufhören, CSDDD und DPP als völlig isolierte Compliance-Projekte zu behandeln.
Anstatt ein Tool für die rechtliche Sorgfaltspflicht und ein anderes für Produktdaten zu entwickeln, ist es sinnvoller, eine einheitliche Schicht für Lieferantennachweise aufzubauen. Die Audit-Trails, die gesammelt werden, um sichere Arbeitsbedingungen oder die Einhaltung von Umweltstandards gemäß der CSDDD nachzuweisen, gehören zu denselben Begleitdokumenten, die auch Umweltversprechen gemäß der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher stützen und künftige DPP-Rechtsakte unterstützen können.
Was sich nicht geändert hat
Es ist wichtig, klarzustellen, was die CSDDD nicht tut:
- Sie ändert nichts am Zeitplan für sektorspezifische delegierte DPP-Rechtsakte (z. B. Textilien, Chemikalien, Metalle)
- Sie ersetzt nicht den sofortigen Bedarf an CO2-Berichterstattung nach CBAM
- Sie hebt die Batteriepass-Frist gemäß Verordnung (EU) 2023/1542 für Februar 2027 nicht auf
Wichtig: Während die delegierten ESPR-Rechtsakte für Textilien, Chemikalien und Metalle noch ausstehen, haben einige Produktkategorien bereits bestätigte DPP-Pflichten durch eigenständige Verordnungen: Batterien ab 18. Februar 2027 nach Verordnung (EU) 2023/1542, Detergenzien ab dem 23. September 2029 und Spielzeug ab 1. August 2030. Die oben beschriebene Überschneidung der Lieferkettendaten gilt gleichermaßen für diese bestätigten Mandate.
Was als Nächstes zu beobachten ist
- Wie die EU-Mitgliedstaaten die CSDDD in nationales Recht umsetzen
- Die Veröffentlichung sektorspezifischer delegierter ESPR-Rechtsakte, und wie genau deren Lieferketten-Datenfelder die CSDDD-Kartierungsanforderungen widerspiegeln
- Wie schnell große Marken beginnen, verbindliche Datenanfragen an ihre Tier-1- und Tier-2-Lieferanten zu senden
Weiterlesen
- ESPR, Batterieverordnung und CBAM erklärt
- DPP-Datenanforderungen: Welche Daten Sie wirklich brauchen
Offizielle Quelle
- CSDDD-Richtlinie (EU) 2024/1760
- CSDDD-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470
- Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (EU) 2024/825
- Green-Claims-Richtlinie (Entwurf COM/2023/166)
- Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- Spielzeugsicherheitsverordnung (EU) 2025/2509
- Detergenzienverordnung (EU) 2026/405
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