DPP für Batterien: Was bis Februar 2027 zu tun ist
Die Pflichten zum Batteriepass beginnen am 18. Februar 2027 für erfasste Batteriekategorien. Was Hersteller jetzt vorbereiten sollten.
Warum Februar 2027 anders ist
Für die meisten Produktgruppen warten DPP-Pflichten noch auf künftige delegierte Rechtsakte unter ESPR. Batterien haben bereits eine eigene sektorale Rechtsgrundlage. Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt, dass ab 18. Februar 2027 jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Batterie für Elektrofahrzeuge, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einen elektronischen Datensatz haben muss.
Damit verschiebt sich die praktische Frage für Batterieteams. Es geht nicht mehr darum, den allgemeinen ESPR-Umsetzungsfahrplan nur zu beobachten. Es geht darum, Kennungslogik, Datenarchitektur und Aktualisierungsprozesse rechtzeitig vor dem Stichtag funktionsfähig zu machen.
Was Artikel 77 bereits festlegt
- Ab 18. Februar 2027 braucht jede Batterie im Geltungsbereich einen elektronischen Datensatz in Form eines Batteriepasses.
- Der Pass muss über den in Artikel 13 Absatz 6 genannten QR-Code erreichbar sein, der mit einer eindeutigen Kennung verknüpft ist, die der Wirtschaftsakteur beim Inverkehrbringen zuweist.
- Der Pass muss Modellinformationen und individuelle Batteriedaten enthalten, einschließlich Informationen aus der Nutzung, wie in Anhang XIII vorgesehen.
Der QR-Code ist hier nicht bloß ein redaktioneller Kurzgriff. Artikel 77 verweist ausdrücklich auf den QR-Code aus Artikel 13 Absatz 6. Die eigentliche Verkürzung bestünde darin, die gesamte Pflicht auf den Code allein zu reduzieren und Datenmodell, Kennungslogik und Zugriffsrechte auszublenden.
Der Geltungsbereich verlangt trotzdem Präzision. SLI-Batterien unterliegen nicht dem Pass nach Artikel 77, auch wenn Artikel 13 Absatz 5 weiterhin einen QR-Code mit Basisinformationen verlangt. Tragbare Verbraucherbatterien fallen ebenfalls nicht automatisch in dieses Regime, nur weil sie Batterien sind.
Anhang XIII ist keine kurze Checkliste
Anhang XIII schafft eine mehrschichtige Datenpflicht und keine kurze Produktkarte. In der Praxis entsteht daraus ein Datenmodell mit Herstelleridentität, Produktionsstandort, CO2-Fußabdruck, Chemie und gefährlichen Stoffen, Rezyklat und Sorgfaltspflichten, Leistungs- und Haltbarkeitsparametern, Konformitätsnachweisen, Demontage sowie Informationen zum Lebensende.
Wer das Projekt als QR-Code plus einfache Zielseite kalkuliert, unterschätzt den tatsächlichen Aufwand. Schwierig ist nicht die Veröffentlichung einer Seite. Schwierig ist, Modell-, Werk- und Einzelbatteriedaten über Produkt-, Nachhaltigkeits-, Qualitäts-, Service- und Lieferantensysteme hinweg konsistent zu halten.
Nicht alle sehen dieselben Daten
Artikel 77 teilt die Zugriffsrechte in drei Ebenen:
- öffentliche Informationen für die Allgemeinheit
- beschränkte Informationen für Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Reparaturbetriebe, Wiederaufbereiter, Betreiber der Zweitnutzung und Recycler
- Behörden- oder Benannte-Stellen-Zugriff für die sensibelsten Ebenen, einschließlich Prüfberichten
Die Kommission muss den Zugang für Personen mit berechtigtem Interesse noch bis 18. August 2026 per Durchführungsrechtsakt präzisieren. Deshalb darf die Architektur nicht bei einer öffentlichen Seite enden. Sie braucht rollenbasierten Zugriff und ein Governance-Modell für Weitergabe, Wiederverwendung und Aktualisierung von Daten.
Warum BMS-Daten den Projektumfang verändern
Der Batteriepass ist keine statische Erklärung. Das Rechtsmodell erwartet Daten für die einzelne Batterie, einschließlich Informationen aus ihrer Nutzung. Deshalb sollten Teams schon jetzt planen, wie State of Health, Zykluszahl, Restkapazität, Negativereignisse und Statusänderungen nach Umnutzung oder Wiederaufbereitung in den Passprozess einfließen.
Ein einmal veröffentlichtes PDF oder eine einfache Marketingseite reicht nicht aus. Bei Batterien ähnelt der Pass eher einem Lebenszyklusdatensatz, der Service, Zweitnutzung und Behandlung am Lebensende überdauern muss.
Sorgfaltspflicht-Strang — verschoben auf 18. August 2027
Artikel 77 (Batteriepass) und Artikel 48 (Batterie-Sorgfaltspflicht) sind zwei getrennte Verpflichtungsstränge. Die Verordnung (EU) 2025/1561, am 18. Juli 2025 verabschiedet, ändert Artikel 48 Absatz 1 und verschiebt das Anwendungsdatum der Sorgfaltspflichten vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027. Die Leitlinien der Kommission zur Sorgfaltspflicht, ursprünglich für den 18. Februar 2025 vorgesehen, werden nun bis zum 26. Juli 2026 erwartet — abgestimmt auf die CSDDD-Leitlinien unter Richtlinie (EU) 2024/1760.
Wenn Artikel 77 am 18. Februar 2027 in Kraft tritt, sind die Sorgfaltspflichten für die Lieferketten von Kobalt, Lithium, natürlichem Graphit und Nickel noch sechs Monate von der Anwendung entfernt. Felder aus Anhang XIII, die auf Sorgfaltspflicht-Nachweise verweisen, beginnen daher zu existieren, bevor die zugrunde liegende Verpflichtung rechtlich durchsetzbar ist. Vollständige Aufschlüsselung siehe: Verschiebung der Batterie-Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) 2025/1561.
Was 2026 zu tun ist
- alle Batterielinien gegen den Geltungsbereich von Artikel 77 mappen und dokumentieren, wo SLI-, portable und andere ausgeschlossene Kategorien liegen
- die Strategie für eindeutige Kennungen je Batterie im Geltungsbereich festlegen und den Pfad vom QR-Code zum Datensatz früh testen
- eine gemeinsame Feldliste aufbauen, die CO2-Fußabdruck, Rezyklat, Sorgfaltspflichten, technische Dokumentation und BMS-Ausgaben verbindet
- festlegen, wer den Pass nach Service, Umnutzung, Wiederaufbereitung oder anderen Statusänderungen aktualisieren darf
- sowohl die öffentliche Ansicht als auch die Ebene mit beschränktem Zugriff pilotieren, statt nur die Verbraucherseite zu testen
Wenn Sie zuerst den größeren Kontext brauchen, lesen Sie Was ist ein DPP? und unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Häufige Fehler
- Batterien nur als weiteres zukünftiges Thema aus der ESPR-Watchlist zu behandeln
- anzunehmen, dass eine Modellseite für jede Batterie im Geltungsbereich ausreicht
- den QR-Code zu veröffentlichen, bevor Zugriffsrechte, Quelldaten und Änderungs-Governance definiert sind
- BMS- und Servicedaten außerhalb des Passprozesses zu halten
- zu übersehen, dass Batterien nach einem Statuswechsel einen aktualisierten und verknüpften Passpfad brauchen
Weiterlesen
Offizielle Quellen
- Batterieverordnung (EU) 2023/1542, insbesondere Artikel 77 und Anhang XIII
- Verordnung (EU) 2025/1561 — Verschiebung der Batterie-Sorgfaltspflicht auf den 18. August 2027
- ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781
- Ecodesign / Green Forum – Umsetzungsupdates
Sie möchten vor 2027 einen strukturierten Pilot aufsetzen? Starten Sie kostenlos auf OriginPass.eu und testen Sie einen strukturierten Batteriepass-Prozess vor dem Zeitdruck.