Batteriepass — EU-DPP für Batterien
Batterien gehören zu den ersten Produktgruppen, für die Passpflichten bereits im sektorspezifischen EU-Recht festgelegt sind. Ab dem 18. Februar 2027 erfasst der Batteriepass EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien über 2 kWh.
Die Batteriepass-Pflichten beginnen am 18. Februar 2027 für erfasste Batteriekategorien.
Regulatorischer Zeitplan
2023
EU-Batterieverordnung tritt in Kraft
Verordnung (EU) 2023/1542 legt umfassende Regeln für Batterien fest, einschließlich der Batteriepass-Anforderung.
2025
CO₂-Fußabdruck-Erklärung erforderlich
EV- und Industriebatterien müssen eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung enthalten — ein Vorläufer des vollständigen Batteriepasses.
2025
CO₂-Fußabdruck-Leistungsklassen
Erfasste Batterien müssen CO₂-Fußabdruck-Leistungsklassen ausweisen, damit Produkte besser verglichen werden können.
2027
Batteriepass-Pflichten gelten
Die Passpflicht gilt für EV-Batterien sowie für Industrie- und LMT-Batterien über 2 kWh.
2031
Recycling-Zielquoten
Verbindliche Mindestanteile recycelter Materialien für Kobalt, Blei, Lithium und Nickel in neuen Batterien.
Datenanforderungen des Batteriepasses
Batteriechemie
Detaillierte Zusammensetzung einschließlich Kathoden- und Anodenmaterialien, Elektrolyttyp und Gefahrstoffdeklarationen.
CO₂-Fußabdruck
Lebenszyklus-CO₂-Fußabdruck-Erklärung pro kWh, berechnet nach EU-Methodik.
Recycelter Anteil
Anteil an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel in der Herstellung.
Zustandsbericht (SoH)
Echtzeit-Batterie-Zustandsdaten, Restkapazität und erwartete verbleibende Nutzungsdauer.
Sorgfaltspflicht
Informationen zur Lieferketten-Sorgfaltspflicht bezüglich Rohstoffbeschaffung und verantwortungsvollem Bergbau.
Leistung & Haltbarkeit
Energiekapazität, Zykluslebensdauer, Laderaten und Leistungsdegradationsdaten im Zeitverlauf.
Welche Batterien sind betroffen?
Nach der Verordnung (EU) 2023/1542 gilt der Batteriepass für erfasste Batteriekategorien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, insbesondere:
- Industriebatterien über 2 kWh — für Energiespeichersysteme, Rechenzentren und industrielle Anwendungen
- EV-Batterien — Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge (BEV, PHEV)
- LMT-Batterien über 2 kWh — leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter
Tragbare Batterien (AA, AAA, Knopfzellen) benötigen derzeit keinen Batteriepass, unterliegen aber anderen Anforderungen der Batterieverordnung wie Sammelquoten und Recycling-Anteile.
Betroffen sind vor allem Hersteller, Importeure und Händler. Jede erfasste Batterie benötigt einen eindeutigen Identifikator, der mit ihren Passdaten verknüpft und über den nach den anwendbaren Regeln vorgeschriebenen Datenträger zugänglich gemacht wird.