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DPP erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Hersteller

DPP-Anleitung Schritt für Schritt: Identifikatoren, Datenträger und ESPR-Bereitschaft für Hersteller.

· 18 Min. Lesezeit · InfoDPP

Sechs harmonisierte DPP-Normen sind bereits veröffentlicht. Beschluss (EU) 2026/1736 enthält die Amtsblatt-Fundstellen von EN 18216, EN 18219, EN 18220, EN 18221, EN 18222 und EN 18223. Die Einhaltung dieser Normen begründet eine Konformitätsvermutung für die von ihnen abgedeckten Anforderungen der ESPR-Artikel 10 und 11. Bei der Umsetzung sind zusätzlich die Vorschriften für die jeweilige Produktgruppe zu berücksichtigen. Was sich geändert hat →

Redaktionelle Aktualisierung, 22. Juli 2026: Das Produktivregister, die separate Testumgebung und die Umsetzungsunterlagen sind verfügbar. Die Kommission bezeichnet die Registrierung über eine sichere Benutzeroberfläche oder API als verfügbar. Für die Testumgebung sind ein separates EU-Login-Konto und gültige Organisationsdaten erforderlich. Produktspezifische Tests hängen weiterhin vom einschlägigen semantischen Katalog und den Sektorvorschriften ab.

DPP-Register: technische Anforderungen. Das Kommissionshandbuch v1.03 vom 16. September 2026 sieht für die an das Register übermittelte Kennung eine https-URL im JTC-24-Format mit höchstens 2000 Zeichen vor. Ein korrekt aufgebauter Link allein reicht nicht: Die im Datenträger, etwa einem QR-Code, gespeicherten Daten und die Registrierungsdaten müssen zur Produktkennung passen. Laut Handbuch können Batteriepässe erst registriert werden, wenn ihr semantischer Katalog feststeht. Dieser legt die erforderlichen Daten und deren Struktur fest.

Von Null zur Umsetzungsreife: Ihr DPP-Fahrplan

Sie wissen, was ein Digitaler Produktpass (DPP) ist. Sie kennen die Strafen bei Nichteinhaltung. Jetzt kommt der praktische Teil: Wie erstellt man eigentlich einen DPP?

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung behandelt die wiederverwendbaren Teile einer DPP-Implementierung, von der Auswahl eines Produktkennungssystems bis zur Konfiguration des Datenträgers, der das physische Produkt mit dem digitalen Datensatz verbindet. Sie hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber nicht das anwendbare Sektorrecht: Nur dieses bestimmt Pflichtinhalte, Granularität, Datenträgerplatzierung und Anwendungsdatum für ein bestimmtes Produkt.

Bevor Sie beginnen: Was Sie brauchen

Bevor Sie Ihren ersten DPP erstellen, stellen Sie sicher, dass Sie Folgendes haben:

  • ✅ Ihren Produktkatalog: eine Liste aller Artikel (SKUs), die Sie auf dem EU-Markt verkaufen
  • ✅ Vorhandene Produktdaten: Katalog-, Technik-, Konformitäts-, Lieferanten- und Nachhaltigkeitsdaten, die für Ihre Branche relevant sind
  • ✅ Unternehmensdaten: die vom anwendbaren Produktrecht verlangten Angaben zur juristischen Person und Kontaktinformationen
  • ✅ Ein gewähltes Kennungssystem: einschließlich Zuständigkeit für die Kennungen, Granularität und Dauerhaftigkeit; GS1/GTIN ist eine Option, keine universelle Voraussetzung
  • ✅ Zugang zu Produkt-, Verpackungs- oder Etikettendesigndateien: Sie müssen möglicherweise einen QR-Code oder anderen Datenträger dort hinzufügen, wo die anwendbare Regel dies verlangt

Keine Sorge, wenn Ihre Produktdaten noch nicht vollständig sind. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie die Daten Schritt für Schritt sammeln und organisieren.

Schritt 1: Kennungssystem wählen (GS1/GTIN ist eine Option)

Die Global Trade Item Number (GTIN) ist eine weit verbreitete Produktkennung und für viele Einzelhandelsprodukte ein praktischer Weg. Sie kann als Anker zwischen physischem Produkt und digitalem Pass dienen, doch weder ESPR noch Verordnung 2026/1778 machen eine GS1-Mitgliedschaft zur universellen Voraussetzung für jeden DPP.

⚠️ Regulatorischer Hinweis: Die ESPR nutzt die ISO/IEC-15459-Normenreihe und erlaubt einen „oder gleichwertig“-Ansatz. Verordnung 2026/1778 verlangt, dass das Register die Produktkennung und Registrierungsebene des einschlägigen Unionsrechts verwendet; GTIN oder GS1 werden nicht vorgeschrieben. Eine GS1-Registrierung ist dort, wo sie zu Produkten und Lieferkette passt, eine praktische Option und keine universelle Rechtspflicht.

Was ist eine GTIN?

Eine GTIN ist ein weltweit einmaliger numerischer Code, der Ihr Produkt identifiziert. Es gibt verschiedene Formate:

FormatStellenEinsatzbereich
GTIN-13 (EAN)13Am häufigsten in Europa: Konsumgüter
GTIN-1414Umkartons, Versandeinheiten
GTIN-12 (UPC)12Häufig in Nordamerika
GTIN-88Kleine Produkte mit begrenztem Etikettenplatz

Für Einzelhandelsartikel ist GTIN-13 eine häufige praktische Wahl. Die richtige Kennung und Granularität hängen weiterhin vom Produkt, der Verpackungshierarchie und dem anwendbaren Sektorrecht ab.

So erhalten Sie GTINs

  1. Finden Sie Ihr nationales GS1-Büro: besuchen Sie gs1.org/contact und wählen Sie Ihr Land (für Deutschland: GS1 Germany)
  2. Beantragen Sie ein GS1-Unternehmenspräfix: das ist Ihr einmaliger Firmencode (typischerweise 7–10 Stellen)
  3. Vergeben Sie GTINs für Ihre Produkte: Sie kombinieren Ihr Präfix mit produktspezifischen Nummern
  4. Verifizieren Sie Ihre GTINs: nutzen Sie Verified by GS1 zur Überprüfung

Wie viele GTINs brauchen Sie?

Das anwendbare Produktrecht legt die erforderliche DPP-Granularität fest; Verordnung 2026/1778 verlangt anschließend, dass das Register diese Modell-, Chargen- oder Einzelstückebene verwendet:

StufeBeispiel bei einem GTIN-basierten SystemWann zu verwendenBeispiel
Modell1 GTIN pro ProduktmodellWenn das anwendbare Recht eine Registrierung auf Modellebene vorsieht„Blaues Baumwoll-T-Shirt, Größe M”
Charge1 GTIN + Chargen-/LosnummerWenn durch delegierten Rechtsakt gefordert„Produktionscharge März 2026”
Einzelstück1 GTIN + SeriennummerWenn das Recht einen Einzeldatensatz verlangt; Artikel 77 tut dies für erfasste Batterien, macht GTIN aber nicht universell„Batterieeinheit SN-2026-04817”

Zentrale Rechtsgrundlage: ESPR Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a verknüpft den Pass über einen Datenträger mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung. Anhang III nennt einschlägige Identifikationsnormen und gleichwertige Lösungen; GS1 ist keine universelle Pflicht. Das Produktrecht bestimmt Modell-, Chargen- oder Einzelstückebene. Artikel 77 der Batterieverordnung verlangt einen individuellen Pass für jede erfasste Batterie mit Modell- und Einzelbatteriedaten.

💡 Tipp: Wenn Sie bereits über Einzelhändler oder auf Amazon verkaufen, haben Sie wahrscheinlich schon GTINs (EAN-Codes). Prüfen Sie Ihre vorhandenen Strichcodes. Möglicherweise sind Ihre Vorbereitungen für den DPP weiter fortgeschritten, als Sie denken.

Schritt 2: Produktdaten sammeln

Der DPP ist nur so gut wie die Daten dahinter. Der ESPR-Rahmen (Artikel 9–12) und produktspezifische delegierte Rechtsakte definieren, welche Informationen enthalten sein müssen.

Gemeinsame DPP-Datenthemen (illustrativ: die tatsächlichen Felder folgen aus dem anwendbaren Recht)

ESPR Anhang III enthält eine Rahmenliste von Informationen, die delegierte Rechtsakte vorschreiben können; es handelt sich nicht um einen einheitlichen Pflichtdatensatz für jedes Produkt. Für Batterien, Waschmittel, Spielzeug und Bauprodukte nach CPR bestehen eigenständige Rechtsgrundlagen mit eigenen Datensätzen oder Ermächtigungen für weitere Rechtsakte. Die folgende Tabelle ist daher eine Planungsübersicht typischer Datenthemen; die tatsächlich geforderten Felder hängen vom anwendbaren Produktrecht ab.

ThemaTypischer InhaltTypische Datenquelle
ProduktidentifikationProduktname, Modell, eindeutiger Produktidentifikator (z. B. GTIN), Herstellername und -adresseIhr Produktkatalog
Bezug zur RechtskonformitätAnwendbares Unionsrecht und die danach erforderlichen Erklärungen oder Angaben; ersetzt ein Spielzeug-DPP nach Artikel 19 Absatz 5 eine andere EU-Erklärung, muss er sämtliche dafür vorgeschriebenen Angaben enthaltenKonformitätsabteilung
HerstellerinfoFirmenname, eingetragener Sitz, elektronische Adresse; eindeutige Wirtschaftsakteurskennung, soweit die Verordnung dies verlangt (z. B. Waschmittel Anhang VI Teil A (b))Handelsregister
HerstellungsortLand und, soweit gefordert, Produktionsstandort: in einigen Regimen Teil der technischen Dokumentation, aber nicht immer Teil des DPP-Mindestumfangs (z. B. nicht vorgeschrieben durch Spielzeug Anhang VI Teil I)Produktionsunterlagen
ProduktzusammensetzungMaterialien und Stoffe, soweit vom anwendbaren Rechtsakt gefordertStückliste (BOM)
NachhaltigkeitCO₂-Fußabdruck, Recyclinganteil, Umweltzertifizierungen, soweit vorgeschriebenLCA-Daten, Lieferantenzertifikate
KreislaufwirtschaftInformationen zur Recyclingfähigkeit, Demontage-/End-of-Life-Hinweise, soweit gefordertProduktentwicklung
HaltbarkeitErwartete Lebensdauer, Garantieinformationen, soweit im AnwendungsbereichProduktspezifikationen

⚠️ Prüfen Sie stets die anwendbare Verordnung. Spielzeug (Verordnung (EU) 2025/2509), Waschmittel (Verordnung (EU) 2026/405), Batterien (Verordnung (EU) 2023/1542), Bauprodukte nach CPR (Verordnung (EU) 2024/3110) und künftige ESPR-Rechtsakte folgen jeweils eigenen Sektorregeln. Behandeln Sie die obige Tabelle nicht als einheitliche verbindliche DPP-Spezifikation; die delegierte CPR-Umsetzung steht noch aus.

Kategoriespezifische Planungsthemen

Bestätigte Sektoren haben bereits Anforderungen aus eigenständigem Produktrecht; künftige ESPR-Gruppen besitzen noch keine endgültigen Datensätze. Die folgenden Listen trennen verbindliche Grundlagen bewusst von Planungsthemen.

🔋 Batterien (Pflicht ab Feb 2027):

  • Einzelpass für jede betroffene Batterie nach Art. 77
  • Datenebenen aus Anhang XIII, öffentlich, für Behörden und für Akteure mit berechtigtem Interesse
  • State-of-Health-, Kapazitäts- und weitere Haltbarkeits- bzw. Leistungsdaten
  • CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile und Sorgfaltspflichtdaten nur im für die Kategorie geltenden Umfang und ab Beginn der zugrunde liegenden Pflicht
  • Sammel-, Recycling- und sichere Handhabungsinformationen mit Bezug zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur

🧵 Textilien (delegierter Rechtsakt indikativ Q3–Q4 2027; DPP-Anwendung für 2029 signalisiert):

  • Ein endgültiger verbindlicher DPP-Datensatz ist noch nicht angenommen
  • Faserzusammensetzung, Herstellungsrückverfolgbarkeit, Haltbarkeit, Pflege/Reparatur und Umweltinformationen sind glaubwürdige Vorbereitungsthemen aus Politik- und Studienarbeit
  • Ein Studienfeld oder Konsultationsvorschlag ist vor Annahme des delegierten Rechtsakts keine Rechtspflicht

🪑 Möbel (delegierter Rechtsakt indikativ 2028; Anwendungsdatum offen):

  • Ein endgültiger verbindlicher DPP-Datensatz ist noch nicht angenommen
  • Materialien, besorgniserregende Stoffe, Haltbarkeit, Reparatur und Demontage sind sinnvolle Vorbereitungsthemen, keine bestätigten Felder

🏗️ Eisen, Stahl und Aluminium (DPP-Anwendung indikativ 2028–2029):

  • Ein endgültiger ESPR-DPP-Datensatz ist noch nicht angenommen
  • Produktidentität/-güte, Umweltleistung, Rezyklatanteil und einschlägige Lieferkettennachweise sind angemessene Vorbereitungsthemen
  • CBAM-Daten können sich für erfasste Einfuhren operativ überschneiden; CBAM und DPP bleiben jedoch getrennte Rechtsregime

🧴 Waschmittel und Endnutzer-Tenside (verpflichtend ab 23. September 2029):

  • Modellbezogener DPP für Waschmittel und Endnutzer-Tenside nach Verordnung (EU) 2026/405
  • Inhalt und Zugriffsebenen folgen Artikel 21 und Anhang VI; Angaben zur Kennzeichnung, zu Inhaltsstoffen und zu Verantwortlichen müssen diesen Vorschriften entsprechend zugeordnet werden
  • Technische Unterlagen oder Informationen für gesundheitliche Notfälle dürfen nicht automatisch als öffentliche DPP-Inhalte dargestellt werden; Zugriffs- und Dokumentationspflichten unterscheiden sich

🧸 Spielzeug (Anwendung ab 1. August 2030, vorbehaltlich der Übergangsregeln in Artikel 57):

  • Passdaten nach Anhang VI Teil I der Verordnung (EU) 2025/2509
  • Verweise auf anwendbares Unionsrecht nach Anhang VI Teil I Buchstabe g; Artikel 19 Absatz 5 erlaubt den Ersatz bestimmter anderer EU-Erklärungen nur, wenn der DPP alle darin vorgeschriebenen Angaben enthält, ergänzt um den Hinweis nach Anhang VI Teil I Buchstabe h
  • Chemikalien- und Sicherheitsinformationen nur im Umfang von Anhang VI Teil I; Detailbewertungen und Prüfnachweise verbleiben grundsätzlich in der technischen Dokumentation, sofern keine Vorschrift sie im Pass verlangt
  • Rückverfolgbarkeitsdaten und Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur für Marktüberwachung und Rückrufe
  • Warnhinweise, Anleitungen und Prüfnachweise abgestimmt auf den Datenträger am Spielzeug, an der Verpackung oder in den Begleitunterlagen

🏗️ Bauprodukte (separater CPR-Pfad; delegierter Rechtsakt ausstehend):

  • Artikel 75 der Verordnung (EU) 2024/3110 ermächtigt die Kommission, das Bauprodukt-DPP-System einzurichten; Artikel 76 bestimmt Passinformationen und Bedingungen, während die operative Umsetzung von delegierten Maßnahmen abhängt
  • Artikel 22 Absatz 7 verlangt die Bereitstellung durch Hersteller spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Systemrechtsakts nach Artikel 75; das derzeitige Kommissionsziel Q2 2027 ist bis zur Annahme dieses Rechtsakts indikativ
  • Leistungs- und Konformitätsangaben, Umweltnachweise und bereits nach CPR genutzte technische Dokumentation sind wichtige Grundlagen für die Vorbereitung
  • Verordnung 2026/1778 bezieht CPR-Pässe ausdrücklich in das horizontale Register ein, setzt aber kein allgemeines Anwendungsdatum für Bauprodukte

Wie Sie Ihre Daten organisieren

Ein Teil der für den DPP benötigten Informationen liegt möglicherweise bereits in Ihrer technischen Dokumentation, im ERP-System oder in der Qualitätsabteilung vor. Klären Sie, welche Daten vorhanden sind, wer sie pflegt und was Sie noch von Lieferanten benötigen:

  1. Erstellen Sie eine DPP-Datenvorlage: eine Tabelle pro Produktkategorie mit allen Pflichtfeldern
  2. Bestimmen Sie Datenverantwortliche: Wer in Ihrer Organisation ist für welches Datenfeld zuständig?
  3. Identifizieren Sie Lücken: welche Felder sind leer? Welche Daten müssen von Lieferanten gesammelt werden?
  4. Setzen Sie einen Zeitplan: beginnen Sie mit den Produkten mit den frühesten Fristen
  5. Etablieren Sie einen Ablauf für Lieferantendaten: senden Sie standardisierte Datenanfragen an Ihre Materiallieferanten

💡 Tipp: Lieferantendaten können auch CSDDD-Prozesse erfasster Unternehmen unterstützen. Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 ist der allgemeine Anwendungsbeginn der 26. Juli 2029; die Berichterstattung nach Artikel 16 gilt für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2030. Kleinere Lieferanten können Datenanfragen erhalten, ohne unmittelbar sämtlichen CSDDD-Pflichten zu unterliegen.

💡 Tipp: Ein internes Pilotprojekt kann mit unvollständigen Daten beginnen, weil es Lücken sichtbar machen soll. Für einen veröffentlichten Pass unter einer Rechtspflicht gilt etwas anderes: Alle Pflichtfelder müssen vollständig und richtig sein, bevor das Produkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Schritt 3: DPP-Plattform wählen

Sie brauchen Software, um Ihre Digitalen Produktpässe zu erstellen, bereitzustellen und zu verwalten. Die ESPR schreibt keine bestimmte Plattform vor, doch die technischen Anforderungen der Artikel 10 bis 12 setzen praktisch ein System voraus, das:

  • ✅ Strukturierte Produktdaten in maschinenlesbarem Format speichert
  • ✅ Dauerhafte Kennungen und funktionierende Links zu den Pässen bereitstellt; GS1 Digital Link ist nicht das einzige zulässige Format
  • ✅ Den DPP über einen Datenträger zugänglich macht, der die Vorschriften für das jeweilige Produkt erfüllt
  • ✅ Den erforderlichen maschinenlesbaren Datenträger, etwa einen QR-Code, erstellt und prüft; die ESPR schreibt nicht für jedes Produkt einen QR-Code vor
  • ✅ Informationen in den Sprachen bereitstellt, die für das Produkt und seinen Absatzmarkt vorgeschrieben sind
  • ✅ Rollenbasierte Zugriffssteuerung bietet (unterschiedliche Daten für Verbraucher, Behörden, Recycler)
  • ✅ Daten aktualisiert, Sicherungskopien anlegt und den Pass während der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zugänglich hält, auch bei Ereignissen wie einer Geschäftsaufgabe

Plattformoptionen

OptionLeistungenPrüfpunkteGeeignet für
Self-Service-SaaS-Plattform (z. B. OriginPass.eu)Fertige Werkzeuge zur Passerstellung und Hosting durch den AnbieterErfassung aller für Ihre Produkte erforderlichen Daten; Gebühren und NutzungslimitsUnternehmen, die mit einem bestehenden Dienst starten möchten
Enterprise-LösungUmfangreiche Konfigurations- und IntegrationsmöglichkeitenIntegrationsumfang, Einführungskosten und ZeitbedarfUnternehmen mit komplexen Abläufen und mehreren IT-Systemen
EigenentwicklungKontrolle über Code und FunktionsweiseEntwicklung, Wartung, Sicherheit und Anpassung an RechtsänderungenUnternehmen mit einem Team für Entwicklung und Betrieb
Lösung eines BranchenkonsortiumsGemeinsamer Ansatz für branchenspezifische DatenMitgliedschaft, Funktionsumfang und DatenexportUnternehmen in einer gemeinsamen Brancheninitiative

Worauf Sie bei einer DPP-Plattform achten sollten

  • Kennungsflexibilität: die Plattform sollte das für Ihr Produkt erforderliche System unterstützen; GS1-Digital-Link-Unterstützung ist relevant, wenn Sie GTIN/GS1 wählen
  • Anforderungen an Ihre Produkte: lassen sich alle benötigten Daten und Dokumente erfassen und den jeweils berechtigten Nutzern bereitstellen?
  • Mehrsprachenunterstützung: die Plattform sollte die auf Ihren Zielmärkten erforderlichen Sprachen unterstützen
  • Datenexport/-portabilität: Sie müssen Ihre Daten exportieren können (Anbieterbindung vermeiden)
  • Verfügbarkeit und Datensicherung: wie gewährleistet der Anbieter den Zugang zu den Pässen und die Wiederherstellung nach einem Ausfall?
  • Schutz personenbezogener Daten: wer ist verantwortlich, wenn im Pass oder Dienst personenbezogene Daten verarbeitet werden, und wie werden sie geschützt?

Schritt 4: Ihren ersten Digitalen Produktpass erstellen

Mit gewähltem Kennungssystem, gesammelten Daten und Plattform ist es Zeit für ein DPP-Pilotprojekt.

Der Prozess (mit einer Self-Service-Plattform)

  1. Melden Sie sich bei Ihrer DPP-Plattform an und erstellen Sie ein neues Produkt
  2. Geben Sie Ihre Produktkennung ein oder importieren Sie sie: wenn Sie GTIN gewählt haben, kann die Plattform sie in einer GS1-Digital-Link-URL ausdrücken
  3. Füllen Sie die Produktdaten aus: nutzen Sie die kategoriespezifische Vorlage
  4. Laden Sie Nachweisdokumente hoch: Zertifikate, Prüfberichte, Konformitätserklärung
  5. Legen Sie Zugriffsebenen fest: bestimmen Sie, was Verbraucher, Behörden und Recycler sehen
  6. Öffnen Sie die DPP-Vorschau: überprüfen Sie, ob alle Daten korrekt angezeigt werden
  7. Veröffentlichen Sie den Pass: der DPP wird unter seiner dauerhaften URL bereitgestellt

Viele webbasierte Umsetzungen verwenden eine dauerhafte URL. Ist GS1 das gewählte System, definiert GS1 Digital Link, wie Kennungen wie GTIN darin ausgedrückt werden können. Das folgende Beispiel zeigt ein mögliches Umsetzungsmuster und keine allgemeingültige Vorgabe der ESPR für die übertragenen Daten:

https://dpp.example.com/01/05901234123457

Aufschlüsselung:

  • https://dpp.example.com, die Resolver-Domain (Ihre DPP-Plattform)
  • /01/, GS1 Application Identifier für GTIN
  • 05901234123457, die GTIN Ihres Produkts (auf 14 Stellen aufgefüllt in der URL)

Für Chargen-DPPs enthält die URL die Losnummer:

https://dpp.example.com/01/05901234123457/10/CHARGE2026-03

Für Einzelstück-DPPs (Batterien) die Seriennummer:

https://dpp.example.com/01/05901234123457/21/SN-2026-04817

So kann es funktionieren: Ein Resolver kann den Kennungslink stabil halten und Nutzer oder Systeme zu passenden Ressourcen führen. Menschen- und maschinenlesbare Darstellungen können über Links oder HTTP Content Negotiation bereitgestellt werden. Das anwendbare Sektorrecht und die zitierten DPP-Normen, nicht dieses Beispiel, bestimmen Daten und Zugriffsverhalten.

⚠️ Hinweis: Die ESPR schreibt GS1 Digital Link nicht namentlich vor. Sechs harmonisierte DPP-Normen sind nun im Amtsblatt zitiert, darunter EN 18219 zu eindeutigen Kennungen und EN 18220 zu Datenträgern. Sie bleiben auf dieser Ebene technologieneutral und machen GS1 nicht verpflichtend. GS1 Digital Link ist eine praktische Webkennungsoption, wenn sie zum gewählten System passt, keine eigenständige Konformitätsgarantie.

Schritt 5: Datenträger generieren und anbringen

Ein QR-Code ist eine mögliche physische Brücke zwischen Ihrem Produkt und seinem digitalen Pass. ESPR Artikel 10 definiert die Anforderungen an den „Datenträger”, das scannbare Element, das Produkt, Verpackung oder Dokumentation mit dem Passdatensatz verbindet, wie in der anwendbaren Regel festgelegt.

Zu prüfende Datenträgerentscheidungen

EntscheidungSichere UmsetzungsregelQuelle des verbindlichen Details
SymbologieVerwenden Sie den für das Produkt vorgegebenen Trägertyp; QR-Code und Data Matrix sind mögliche UmsetzungenAnwendbares Sektorrecht und EN 18220
Codierter WertVerknüpfen Sie den Träger mit eindeutiger Produktkennung und DPP in der vorgeschriebenen SyntaxSektorrecht und Kennungs-/Datenträgernormen
Größe und FehlerkorrekturNach Symbologie, Druckprozess, Material und Scanabstand wählen; ESPR setzt weder universelle 10 mm noch eine QR-FehlerkorrekturstufeTechnische Norm, Druckspezifikation und verifizierte Scantests
HaltbarkeitFür den vorgeschriebenen Verfügbarkeits- und Lesbarkeitszeitraum auslegenSektorrecht und EN 18220
PlatzierungKlären, ob der Träger auf Produkt, Etikett, Verpackung oder Dokumentation gehörtSektorrecht; keine universelle Position aus ESPR ableiten
Menschenlesbarer TextRegeln des gewählten Kennungssystems und der Sektorkennzeichnung befolgen; eine lesbare GTIN ist ohne GTIN-System nicht PflichtSektor- und Kennungsregeln

Praktische Gestaltungshinweise

  1. Kontrast: dunkle Module auf hellem Hintergrund; für zuverlässige Lesbarkeit auf ausreichenden Helligkeitskontrast achten
  2. Ruhezone: mindestens 4 Module weißer Rand um den QR-Code
  3. Testen: scannen Sie den QR-Code mit mindestens 3 verschiedenen Smartphone-Modellen vor dem Druck
  4. Material: für Textilien eingewebte Labels mit QR; für Batterien Lasergravur oder Hochbeständigkeitsdruck
  5. Platzierung: möglichst ohne Öffnen der Verpackung sichtbar; soweit geeignet neben bestehenden Strichcodes

Datenträger in den Produkt-Arbeitsablauf integrieren

Die meisten DPP-Plattformen liefern QR-Codes in verschiedenen Formaten:

  • SVG: skalierbarer Vektor für Druckdesign-Software (Adobe Illustrator, Figma)
  • PNG: Rasterformat für Web und Digital (300+ DPI für Druck)
  • PDF: druckfertige Vorlagen für Etikettendrucker
  • ZPL: Zebra Programming Language für industrielle Thermodrucker
  • API: automatisierte QR-Generierung zur Integration mit Ihrem ERP/PLM-System

💡 Tipp: Warten Sie nicht auf eine Verpackungsumgestaltung. Viele Hersteller beginnen mit einer Aufkleber-Phase, sie testen QR-Code- oder Datenträger-Aufkleber auf bestehenden Verpackungen, während ein Neudesign geplant wird. Nutzen Sie dies als Vorbereitung und prüfen Sie, ob die endgültige Platzierung den sektoralen Vorschriften entspricht.

Schritt 6: Den gesamten Ablauf durchgängig testen

Bevor Sie Ihren DPP veröffentlichen, führen Sie gründliche Tests durch:

Test-Checkliste

TestWas prüfenWerkzeug
QR-Scan-TestQR-Code führt zur richtigen DPP-URL3+ Smartphone-Modelle
DatenvollständigkeitAlle Pflichtfelder sind ausgefülltPlattform-Validierung oder ESPR-Checkliste
SprachtestDPP wird korrekt in allen relevanten EU-Sprachen angezeigtManuelle Prüfung
MaschinenlesbarkeitDie vorgeschriebene strukturierte Darstellung ist für jede berechtigte Rolle zugänglichValidator für das anwendbare Schema
PerformancetestDPP-Endpunkt bleibt unter erwarteter Last nutzbar; Projektziel verwenden, sofern das Recht keines festlegtBrowser- und Lasttestwerkzeuge
Offline-DatenträgerQR-Code oder anderer Datenträger ist am vorgesehenen physischen Ort korrekt lesbar, nicht nur am BildschirmGedrucktes oder markiertes Muster
Resolver-TestFalls ein Resolver eingesetzt wird, bleiben Kennungslinks stabil und jede deklarierte Ressource erreichbarTestwerkzeuge des gewählten Systems

Häufige Fehler vermeiden

  • Ungetestete Trägergröße: Mindestmaße hängen von Symboldichte, Druckqualität, Oberfläche und Scanabstand ab; Produktionsmuster testen
  • Flüchtige URLs: keine sitzungsspezifischen Links codieren; eine dauerhafte Kennungs-URL nutzen, wenn die Architektur URL-basiert ist
  • Kennungsabweichung: maschinenlesbarer Wert und vorgeschriebene menschenlesbare Kennung müssen dasselbe Produkt und dieselbe Granularität bezeichnen
  • Veraltete Daten: überprüfen Sie, ob der veröffentlichte DPP Ihre aktuellsten Produktdaten widerspiegelt
  • Fehlende Sprachabdeckung: Sprachpflichten nach Sektorrecht und Markt abbilden, statt eine universelle ESPR-Regel anzunehmen

Schritt 7: Auf das EU-DPP-Register vorbereiten

ESPR-Artikel 13 richtet das EU-DPP-Register ein; Verordnung 2026/1778 legt seinen Betriebsrahmen fest. Das Register ist kein zentrales Lager des vollständigen DPP: Es erfasst Registrierungsdaten und allgemeine Metadaten, während der detaillierte Pass dezentral beim Wirtschaftsakteur oder Dienstleister bleibt. Produktivregister und separate Testumgebung sind seit dem 20. Juli 2026 zugänglich, die Verordnung gilt seit dem 6. August. Der Leitfaden (v1.03, 16. September 2026) stellt fest, dass Anmeldung und Verifizierung von Organisationen funktionieren, Batteriepässe aber noch nicht erfolgreich registriert werden können, weil der semantische Katalog für diese Produktgruppe nicht definiert ist; die produktspezifische Registrierung hängt weiterhin von diesem Katalog und den Sektorvorschriften ab.

Was das Register erfordern wird

Wo das produktspezifische Recht eine Registrierung vorsieht, sollten Hersteller mindestens Folgendes erwarten:

  • Registrierung auf der vorgeschriebenen Ebene: Modell, Charge oder Einzelstück; gelten mehrere Unionsregeln, hat die detaillierteste Ebene Vorrang
  • Verifizierte Identität des Registrierenden: Wirtschaftsakteur oder berechtigter Akteur der Wertschöpfungskette muss den eIDAS-basierten Verifizierungsweg nutzen und die Verifizierung vor Ablauf des Nachweises, jedenfalls vor Ablauf von drei Jahren, wiederholen
  • Registrierungsdaten und technische Prüfungen: Produktkennung und weitere Pflichtdaten werden auf semantische Konformität, Konsistenz und Granularität geprüft; der Warencode wird soweit relevant kontrolliert, insbesondere bei zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr bestimmten Produkten. Die technische Annahme bestätigt nicht die rechtliche Konformität des Produkts
  • Versioniertes Änderungsprotokoll: Registrierungsänderungen werden protokolliert, Registerdaten versioniert und mit Zeitstempel versehen
  • Verbindung über Benutzeroberfläche oder API: das Recht verlangt beide Zugangswege; API-Adressen, Datenformate und Hinweise zur Anbindung sind den Kommissionsunterlagen zu entnehmen
  • Registerfähige Kennung: die eindeutige Produktkennung ist eine https-URL mit bis zu 2000 Zeichen im JTC-24-Format; Modell- und Chargenkennungen sind optional, und für Batterien ist derzeit nur die Einzelstückebene verfügbar
  • Qualifiziertes Siegel oder qualifizierte Signatur auf einem sicheren Gerät: die versiegelte PDF-Erklärung muss mit einem qualifizierten Siegel oder einer qualifizierten Signatur gegengezeichnet werden, erstellt auf einem qualifizierten Gerät oder über einen qualifizierten Fernsignaturdienst im PAdES-Baseline-Format; ein als Softwaredatei gespeichertes Zertifikat liefert nur eine fortgeschrittene Signatur und wird abgelehnt

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Rolle des Registrierenden zuweisen: festlegen, welche juristische Person oder welcher berechtigte Akteur registriert und den Verifizierungsnachweis pflegt
  2. Granularität und Versionen abbilden: Einzelstückdatensätze bei Bedarf mit Chargen-/Modellkennungen verbinden und eine prüfbare Änderungshistorie erhalten
  3. Der Plattform präzise Fragen stellen: unterstützt sie semantische Datenmodelle, Versionierung, strukturierte Exporte, verifizierte Registrierung und API-Integration, sobald die offizielle API-Spezifikation vorliegt?
  4. Saubere strukturierte Daten pflegen: unabhängig vom endgültigen Integrationsprozess sollten Daten von Anfang an maschinenlesbar sein
  5. Register-Updates der Kommission verfolgen: die DPP-Registerseite und den einschlägigen Produktrechtsakt nutzen, nicht pauschale Aussagen zur „Registerbereitschaft“

Schritt 8: Team schulen und Prozesse etablieren

Der DPP ist kein einmaliges Projekt, sondern eine fortlaufende Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften. Richten Sie jetzt die richtigen Prozesse ein:

Wer braucht Schulung?

RolleWas zu wissen ist
ProduktmanagerWie DPP-Daten ausgefüllt werden, was jedes Feld bedeutet, wo Daten zu beschaffen sind
Qualität und RegelkonformitätESPR-Anforderungen, Besonderheiten delegierter Rechtsakte, Vorbereitung auf Prüfungen
EinkaufWie DPP-relevante Daten von Lieferanten angefordert werden (Materialien, Zertifikate)
Produkt-/Etiketten-/VerpackungsdesignDatenträger-Platzierung, Größen, Druck- oder Markierungsspezifikationen
IT/ERPPlattform-Integration, Datensynchronisation, API-Verbindungen
KundenserviceWie der DPP Kunden und B2B-Partnern erklärt wird

Laufende Prozesse etablieren

  1. Neue Produkteinführung → gilt eine DPP-Pflicht, vorgeschriebenen Pass und Registerschritt vor Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme abschließen
  2. Relevante Produktänderung → prüfen, ob das anwendbare Recht Aktualisierung, neue Version oder neue Kennung verlangt
  3. Richtigkeitsprüfung → risikobasierten Rhythmus und jede produktspezifisch vorgeschriebene Frequenz festlegen; ESPR enthält keine universelle jährliche Prüfung
  4. Einbindung der Lieferanten → DPP-Datenanforderungen in Lieferantenverträge und Checklisten für die Zusammenarbeit aufnehmen
  5. Beobachtung der Rechtsentwicklung → beauftragen Sie jemanden, neue delegierte Rechtsakte, deren Änderungen und Veröffentlichungen der Kommission zu verfolgen

Schritt 9: Auf den gesamten Katalog ausweiten

Sobald Ihr erster DPP veröffentlicht und getestet ist, weiten Sie die Umsetzung systematisch aus:

Priorisierungsstrategie

  1. Beginnen Sie mit Ihren Produkten mit dem höchsten Risiko: früheste Frist, höchstes Volumen oder Produkte, die in den meisten EU-Märkten verkauft werden
  2. Dann Ihre wertvollsten Produkte: Flaggschiff-Produkte, bei denen DPP auch Marketingwert bietet
  3. Dann Artikel mit geringerem Absatz: nutzen Sie Massenimport-/Vorlagenfunktionen Ihrer Plattform für Effizienz
  4. Zuletzt Sonder-/Einzelfertigungsprodukte: diese benötigen möglicherweise Chargen- oder Einzelstück-DPPs

Skalierungstipps

  • CSV/Excel-Massenimport: die meisten Plattformen unterstützen den Import Hunderter Produkte auf einmal
  • ERP-Integration: verbinden Sie Ihr Unternehmenssystem zur automatischen Befüllung von DPP-Feldern
  • Vorlagenprodukte: erstellen Sie einen DPP pro Produktfamilie, kopieren Sie ihn und passen Sie ihn für jede Variante an
  • Lieferantenportal: laden Sie Lieferanten ein, ihre Daten direkt in Ihre DPP-Plattform einzugeben

Zeitplan: Wann was zu tun ist

Die folgenden Daten trennen verbindliche Anwendungsdaten von redaktionellen Vorbereitungszielen. Vorbereitungsdaten sind Projektleitlinien, keine Rechtsfristen.

Wenn Ihr Anwendungsdatum ist…Empfohlener ProjektstartKennungssystem bereitPilotziel
18. Feb. 2027 (Batteriekategorien im Geltungsbereich des Batteriepasses, bestätigt)⚠️ JETZTBereits erledigtQ3 2026
2029 (Textilien: Kommissionszeitplan, indikativ)20262027Vor Ende der Übergangsfrist des delegierten Rechtsakts
~2028–2029 (Eisen/Stahl: Arbeitsplan indikativ)Q1 2027Q3 2027Q1 2028
23. September 2029 (Waschmittel, bestätigt)Q1 2027Q3 2027Q1 2028
Noch offen (Möbel; delegierter Rechtsakt indikativ 2028)20272028Nach Verfügbarkeit des Datensatzentwurfs
1. Aug. 2030 (Spielzeug, bestätigt)Q2 2028Q4 2028Q2 2029

Die indikativen Zeilen spiegeln die Planung der Kommission wider und werden erst durch den einschlägigen angenommenen Rechtsakt verbindlich. Die bestätigten Zeilen sind bereits im Sektorrecht festgelegte Anwendungsdaten.

🔴 Kritisch: Fallen Ihre Produkte unter Artikel 77 der Batterieverordnung, ist der 18. Februar 2027 nah. Die Einrichtung der Kennungen, die Erhebung von Lieferantendaten, Registertests und der QR-Code-/Kennzeichnungsablauf nach Artikel 13 müssen anhand Ihrer tatsächlichen Anbieter und Produktgestaltung geplant werden; eine einheitliche Vorlaufzeit gilt nicht für jedes Unternehmen.

Kostenübersicht

Illustrative Budgetspannen unterscheiden sich stark nach Kataloggröße, Datenreife, Kennungssystem, Integrationstiefe und erforderlichen Umweltstudien. Sie sind weder regulatorische Gebühren noch Marktangebote:

KostenpunktSpanneAnmerkungen
Kennungslizenz oder -vergabe0–500+ €/JahrAbhängig von System, Land und Portfolio; GS1 ist optional, sofern nicht gewählt oder anderweitig erforderlich
DPP-Plattform (SaaS)0–200 €/MonatPrüfen Sie, ob der Anbieter einen kostenlosen Tarif für Ihren Katalog anbietet und welche Grenzen gelten
Etikettenumgestaltung/-druck200–5.000 €Einmalig; abhängig von Anzahl der SKUs
Datenerhebung/LCA500–10.000 €Falls externe Nachhaltigkeitsbewertungen nötig
Mitarbeiterschulung0–2.000 €Intern oder workshop-basiert
Beispielbudget für ein KMU1.000–15.000 €Einmalige Einrichtung + laufende Plattformgebühr

Diese Zahlen sind Planungsbeispiele, keine Zusagen. Strafen bei Nichteinhaltung werden nach mitgliedstaatlichem und sektorspezifischem Recht festgelegt und vollzogen; die ESPR setzt kein universelles EU-Bußgeld ab 10.000 Euro fest.

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Offizielle Quellen

Kurzreferenz: Die 9-Schritte-DPP-Checkliste

SchrittMaßnahmeStatus
1️⃣Interoperables Kennungssystem wählen; GS1/GTIN verwenden, wo passend☐
2️⃣Produktdaten sammeln (Zusammensetzung, Nachhaltigkeit, Lebenszyklus)☐
3️⃣DPP-Plattform wählen☐
4️⃣Ersten DPP erstellen☐
5️⃣Datenträger generieren und am sektorspezifisch erforderlichen Ort anbringen☐
6️⃣Den gesamten Ablauf testen, vom Scannen über die Anzeige bis zur Verifizierung☐
7️⃣Auf die Registrierung im EU-DPP-Register vorbereiten☐
8️⃣Team schulen und Prozesse etablieren☐
9️⃣Auf gesamten Produktkatalog skalieren☐

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