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ESPR-Zeitplan 2026–2030: Was bestätigt ist und was indikativ bleibt

Überblick über bestätigte Fristen und indikative Zeitfenster für Batterien, Textilien, Möbel und Elektronik im ESPR-Kontext.

· 8 Min. Lesezeit · InfoDPP

Die ESPR-Uhr tickt

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Die zentrale Frage lautet jetzt, welche Termine bereits rechtlich bestätigt sind und welche vorerst nur als indikative Signale aus dem Arbeitsplan der Kommission gelesen werden sollten.

Dieser Leitfaden bietet den vollständigen Zeitplan auf Grundlage des ersten Arbeitsplans 2025–2030, der von der Europäischen Kommission im April 2025 veröffentlicht wurde.

Stand der Informationen: März 2026.

Wichtige Termine im Überblick

DatumMeilensteinRechtlicher Status
18. Juli 2024Inkrafttreten der ESPR-Rahmenverordnung (EU) 2024/1781Rechtlich bestätigt
März 2026Omnibus IV-Vorschlag: Digitalisierung von Informationen und gemeinsame SpezifikationenVorschlag (noch nicht angenommen)
18. Februar 2027Batteriepass gilt für Kategorien, die unter die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 fallenRechtlich bestätigt
18. August 2027Batterie-Sorgfaltspflichten (Art. 48) werden anwendbar, verschoben durch Verordnung (EU) 2025/1561Rechtlich bestätigt
23. September 2029DPP verpflichtend für Waschmittel gemäß Verordnung (EU) 2026/405Rechtlich bestätigt
~2027Indikatives Arbeitsplan-Fenster für TextilienArbeitsplan-Signal (delegierter Rechtsakt ausstehend)
~2027–2028Indikatives Arbeitsplan-Fenster für Eisen und StahlArbeitsplan-Signal (delegierter Rechtsakt ausstehend)
1. August 2030DPP verpflichtend für Spielzeug gemäß Verordnung (EU) 2025/2509Rechtlich bestätigt
~2028–2030Indikatives Arbeitsplan-Fenster für MöbelArbeitsplan-Signal (delegierter Rechtsakt ausstehend)
~2029–2030Weitere Produktkategorien werden stufenweise eingeführt (Reifen, Elektronik, Chemikalien usw.)Arbeitsplan-Signal

Batterien: Die Vorreiter (Februar 2027)

Die EU-Batterieverordnung (2023/1542) geht der ESPR voraus und dient als Pionierfall für den DPP. Ab dem 18. Februar 2027 gelten Batteriepass-Pflichten für die Kategorien, die von dieser Verordnung erfasst sind. Der genaue Geltungsbereich sollte immer direkt im sektorspezifischen Rechtstext geprüft werden.

Unabhängig davon hat die Verordnung (EU) 2025/1561 (verabschiedet am 18. Juli 2025) die Batterie-Sorgfaltspflichten nach Artikel 48 um zwei Jahre auf 18. August 2027 verschoben; die Veröffentlichung der Sorgfaltspflicht-Leitlinien wurde auf den 26. Juli 2026 verlegt. Die Batteriepass-Verpflichtungen (Artikel 77) sind von dieser Änderung nicht betroffen — sie betrifft ausschließlich den Sorgfaltspflicht-Strang in der Lieferkette.

Was der Batterie-DPP enthalten muss

  • Identifikation des Batteriemodells
  • Erklärung zum CO₂-Fußabdruck
  • Anteil an recycelten Materialien
  • Leistungs- und Haltbarkeitsdaten
  • Informationen zu Sammlung und Recycling
  • Sorgfaltspflichtbericht zu Rohstoffen

Textilien: Die größte Auswirkung

Textilien stellen eine der größten Produktkategorien nach Volumen dar. Obwohl die genauen Termine für delegierte Rechtsakte noch nicht bestätigt sind, zielt der Arbeitsplan der Kommission auf 2027–2028 für textilspezifische Anforderungen.

Erwartete DPP-Anforderungen für Textilien

  • Materialzusammensetzung (detaillierte Aufschlüsselung)
  • Herstellungsland
  • Pflegehinweise
  • CO₂-Fußabdruck pro Einheit
  • Recyclingfähigkeits-Score
  • Chemische Substanzen (REACH-Konformität)
  • Informationen zur Haltbarkeit

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Prüfen Sie Ihre Produktdaten — Kennen Sie Ihre Lieferkettendetails, Materialzusammensetzungen und Ihren CO₂-Fußabdruck?
  2. Wählen Sie einen Identifikator-Ansatz, den Sie langfristig tragen können — Für viele Produkte ist eine GTIN (Global Trade Item Number) eine praktische und risikoarme Option, die gut zu aktueller Marktpraxis und anerkannten Normungsrahmen passt.
  3. Wählen Sie eine DPP-Plattform — Self-Service-Lösungen wie OriginPass ermöglichen die strukturierte Erstellung digitaler Produktpässe in Minuten statt Monaten.
  4. Starten Sie mit einem Pilotprojekt — Beginnen Sie mit einer Produktlinie. Erstellen Sie einen DPP, drucken Sie QR-Codes auf Etiketten, testen Sie die Verbrauchererfahrung.

Warten Sie nicht auf die Durchsetzung

Unternehmen, die frühzeitig beginnen, profitieren von:

  • Wettbewerbsvorteil — nachhaltigkeitsbewusste Einkäufer bevorzugen transparente Marken
  • Reibungsloserer Compliance — kein Last-Minute-Stress, wenn Fristen nahen
  • Schutz vor Anbieterabhängigkeit — frühe Wahl bedeutet Flexibilität, späte Wahl bedeutet Zeitdruck

Jenseits von ESPR: weitere bestätigte DPP-Fristen

Nicht alle DPP-Mandate entstehen durch ESPR-delegierte Rechtsakte. Zwei Sektoren haben bereits bestätigte DPP-Pflichten durch eigenständige Verordnungen erhalten:

  • Spielzeug — die Spielzeugsicherheitsverordnung, die seit dem 1. Januar 2026 gilt, schreibt einen DPP für alle Spielzeuge ab dem 1. August 2030 vor und läuft außerhalb des ESPR-Delegierungsverfahrens. Siehe: Spielzeugsicherheit: DPP-Pflicht ab 1. August 2030
  • Waschmittel — Verordnung (EU) 2026/405, angenommen am 11. Februar 2026 und veröffentlicht am 2. März 2026, erfordert einen DPP ab dem 23. September 2029. Siehe: EU-Waschmittelverordnung 2026/405

März 2026: Digitale Etiketten und „gemeinsame Spezifikationen“

Der bedeutendste legislative Schritt im März 2026 war die Vorstellung des Omnibus IV-Vorschlags — Kommissionsdokumente COM(2025) 504 (Verordnung) und COM(2025) 503 (Richtlinie), vom Rat als ST 7242 2026 INIT und ST 7208 2026 INIT registriert. Dieser Vorschlag ist entscheidend für die Operationalisierung des DPP:

  1. Digitalisierung von Konformitätsinformationen: Omnibus IV erweitert die Nutzung digitaler Kontaktdaten, der elektronischen Bereitstellung der DoC und in Teilen der geänderten Rechtsakte auch elektronischer Anleitungen oder der Ablage dieser Unterlagen im DPP. Das ist keine allgemeine „alles nur per QR“-Regel für jedes Produkt; zentrale Sicherheitsinformationen bleiben dort, wo das Recht es verlangt, auf Papier oder auf dem Produkt.
  2. Gemeinsame Spezifikationen (Common Specifications): Der Vorschlag eröffnet einen außergewöhnlichen Rückfallmechanismus, durch den die Kommission per Durchführungsrechtsakt Gemeinsame Spezifikationen annehmen kann, wenn harmonisierte Normen nicht rechtzeitig einen praktikablen Weg bieten. Das ist ein Backup-Pfad, kein allgemeiner Ersatz für CEN/CENELEC-Normen.

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Offizielle Quellen


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