ESPR-Strafen und Bußgelder: Was passiert bei Nichteinhaltung?
EU-Strafen bei Nichteinhaltung der Anforderungen an den Digitalen Produktpass. Bußgelder, Marktrücknahme, Importverbote und ESPR-Sanktionen.
Warum ESPR-Strafen jetzt auf dem Radar jedes Herstellers sein sollten
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, ist keine unverbindliche Empfehlung. Sie ist eine bindende EU-Verordnung, die den Rahmen für Marktüberwachung und Sanktionen bei Nichteinhaltung festlegt. Zugleich sollte man unterscheiden zwischen dem, was rechtlich bereits feststeht, und der Frage, wie einzelne Mitgliedstaaten Kontrollen gewichten, Verfahren ausgestalten und Sanktionen in der Praxis anwenden werden. Für Batteriekategorien im Anwendungsbereich des Batteriepasses gilt die erste verbindliche Pflicht ab dem 18. Februar 2027.
Dennoch behandeln viele Hersteller, Importeure und Händler die Einhaltung der DPP-Vorgaben als Zukunftsthema. Dieser Artikel erklärt konkret, was passiert, wenn Unternehmen ihre ESPR-Pflichten nicht erfüllen, und wie sich kostspielige Sanktionen vermeiden lassen.
Rechtsgrundlage: Wo die ESPR-Strafen festgelegt sind
Die ESPR legt ihren Durchsetzungsrahmen in mehreren Kapiteln fest, darunter Kapitel XI zur Marktüberwachung und Kapitel XIV zu Schlussbestimmungen:
| Artikel | Gegenstand | Kernbestimmung |
|---|---|---|
| Art. 74 | Sanktionen | Mitgliedstaaten müssen Sanktionsvorschriften festlegen, einschließlich Geldbußen und zeitweiligem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen; sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein |
| Art. 69 | Schutzklauselverfahren | Ermöglicht Mitgliedstaaten, gegen nicht konforme Produkte vorzugehen, einschließlich Rücknahme und Rückruf |
| Kapitel XI | Marktüberwachung | Verknüpfung mit Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Produktkonformität |
Entscheidendes Detail: Nationale Umsetzung
Anders als eine Richtlinie gilt die ESPR als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Artikel 74 überlässt es jedoch den Mitgliedstaaten, die Sanktionsregelungen festzulegen. Das bedeutet:
- Jeder Mitgliedstaat definiert seine eigenen Bußgeldhöhen, zeitweiligen Ausschlüsse von öffentlichen Aufträgen und Durchsetzungsverfahren
- Sanktionen müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” sein (die Mindestanforderung der EU)
- Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission ihre Sanktionsregelungen melden
- Die Notifizierung an die Kommission schafft keinen einheitlichen EU-weiten Bußgeldkatalog
So entsteht ein uneinheitliches Gefüge, in dem Bußgelder für denselben Verstoß in Deutschland, Frankreich, Spanien und anderen Märkten erheblich voneinander abweichen können.
Was gilt als Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung der ESPR umfasst ein breites Spektrum von Verstößen. Das Verständnis dieser Verstöße ist entscheidend, denn auch eine nur teilweise Nichteinhaltung kann Sanktionen und behördliche Maßnahmen auslösen.
1. Fehlender Digitaler Produktpass
Der offensichtlichste Verstoß: Ein Produkt ohne den erforderlichen DPP nach Ablauf der geltenden Frist auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Dies betrifft:
- Produkte ohne den für die jeweilige Produktkategorie vorgeschriebenen DPP-Datenträger
- Produkte mit einem Datenträger, der zu einem leeren oder nicht funktionalen DPP führt
- Produkte, bei denen der DPP-Datenträger für Endnutzer nicht zugänglich ist
2. Unvollständige oder ungenaue DPP-Daten
Selbst wenn ein DPP existiert, kann er nicht konform sein, wenn:
- Erforderliche Datenfelder fehlen (gemäß dem produktspezifischen delegierten Rechtsakt)
- Daten sachlich unrichtig sind: zum Beispiel falsche Werte für den CO₂-Fußabdruck oder eine fehlerhafte Materialzusammensetzung
- Daten veraltet sind: der DPP muss den tatsächlichen Zustand des Produkts widerspiegeln
- Das Datenformat den technischen Standards nicht entspricht: der DPP muss maschinenlesbar sein
3. Nicht konformer Datenträger
Der physische Datenträger muss spezifische Anforderungen erfüllen, und seine zulässige Platzierung hängt von der anwendbaren Produktregel ab. Nach der ESPR bedeutet das nicht automatisch in jedem Fall einen QR-Code: Die Verordnung definiert einen Datenträger weiter als linearen Barcode, zweidimensionales Symbol oder ein anderes automatisch identifizierbares und maschinenlesbares Medium. Das konkrete Format wird durch den anwendbaren delegierten Rechtsakt oder eine sektorale Verordnung festgelegt.
- Der Datenträger muss offen und interoperabel sein und einen eindeutigen Produktidentifikator enthalten, wie es die Artikel 9 und 10 sowie Anhang III der ESPR vorsehen. Das konkrete Format ergibt sich aus harmonisierten Normen und dem jeweils anwendbaren delegierten Rechtsakt oder der sektoralen Verordnung. GS1 Digital Link ist eine verbreitete technische Lösung, wird in der ESPR selbst jedoch nicht als einziges verbindliches URL-Format vorgeschrieben.
- Der Datenträger muss über den gesamten Produktlebenszyklus maschinenlesbar und dauerhaft nutzbar bleiben
- Er muss zu einem zugänglichen und funktionsfähigen DPP führen
- Er muss an einer sichtbaren Stelle auf dem Produkt, seiner Verpackung oder in den Begleitunterlagen angebracht sein, sofern der anwendbare Rechtsakt dies gemäß Artikel 10 der ESPR vorsieht
Die derzeit klarste Ausnahme sind Batterien: Die Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt ausdrücklich einen QR-Code. Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien mit einem QR-Code gekennzeichnet sein; bei LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge muss dieser QR-Code den Zugang zum Batteriepass ermöglichen.
4. Unterlassene Aktualisierung der DPP-Informationen
DPP-Daten sind nicht statisch. Hersteller müssen ihre DPPs aktualisieren, wenn:
- Sich die Produktzusammensetzung ändert
- Nachhaltigkeitszertifizierungen erneuert oder widerrufen werden
- Sich Reparaturinformationen oder die Ersatzteilverfügbarkeit ändern
- Für die Konformität relevante Informationen veralten
5. Behinderung der Marktüberwachung
Die Weigerung oder das Versäumnis, mit Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten, etwa durch die Nichtbereitstellung angeforderter Unterlagen oder den fehlenden Zugang zu DPP-Daten, ist ein eigenständiger Verstoß mit eigenen Sanktionen.
Arten von Sanktionen
Die Durchsetzung der ESPR geht weit über Geldbußen hinaus. Die Verordnung und die einschlägige Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 schaffen ein abgestuftes Sanktionssystem:
Finanzielle Sanktionen
Die unmittelbarste Folge. Die ESPR legt keinen einheitlichen EU-weiten Bußgeldkatalog fest. Sie verlangt, dass die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen schaffen. Für eine belastbare aktuelle Einordnung sind deshalb vor allem die ersten nationalen Regelungen zu sektoralen Pflichten relevant, insbesondere im Batteriebereich.
Aktueller Quellenstand
Übersicht der DPP-Sanktionen nach Geltungsbereich
Stand 19. Juli 2026 unterscheidet die Tabelle direkte Sanktionen für einen fehlenden Batteriepass von Sanktionen für Datenqualität, Kennzeichnung und QR-Code-Vorgaben sowie von Gesetzesentwürfen.
Geltungsbereich
Der Sanktionsumfang unterscheidet sich zwischen den Ländern, und nicht jede Batteriesanktion betrifft den fehlenden Pass selbst.
Die Passpflicht für Batterien der Kategorie LMT, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien beginnt am 18. Februar 2027. Die Frist für die Einführung nationaler Sanktionen endete bereits am 18. August 2025.
Kroatien
Direkte Sanktion für fehlenden Pass
- Rechtsgrundlage
- Artikel 17 des Durchführungsgesetzes zur Batterieverordnung
- Folge
- Einer juristischen Person drohen 3.000 bis 30.000 EUR für einen fehlenden Pass, fehlende Pflichtangaben, einen fehlerhaften Zugang über den QR-Code, eine falsche Verknüpfung mit einem Identifikator, unrichtige, unvollständige oder veraltete Daten sowie fehlende Interoperabilität. Für verantwortliche Personen und natürliche Personen als Gewerbetreibende gelten gesonderte Beträge.
Belgien
Direkte Sanktion für fehlenden Pass
- Rechtsgrundlage
- Gesetz vom 21. Dezember 1998 in Verbindung mit dem Gesetz vom 3. Mai 2024
- Folge
- Das nationale Sanktionssystem erfasst Artikel 77 mit Ausnahme von Absatz 9 sowie Artikel 78 der Batterieverordnung. Das Grundbußgeld beträgt 52 bis 120.000 EUR. Mit dem aktuellen Multiplikator 10 entspricht dies 520 bis 1.200.000 EUR. Der Multiplikator ist anhand der am Tag des Verstoßes geltenden Rechtslage zu prüfen.
Frankreich
Direkte Sanktion für fehlenden Pass
- Rechtsgrundlage
- Dekret Nr. 2025-992 und Code de la consommation
- Folge
- Bei Produkten für Verbraucher ist ein Verstoß gegen Artikel 77 und 78 eine Ordnungswidrigkeit der fünften Klasse. Das Höchstbußgeld beträgt 1.500 EUR für eine natürliche Person und 7.500 EUR für eine juristische Person.
Deutschland
Sanktion für Datenqualität
- Rechtsgrundlage
- BattDG §60 Abs. 2 Nr. 29 in Verbindung mit Artikel 77 Abs. 4 Batterieverordnung
- Folge
- Ein Bußgeld bis 10.000 EUR gilt, wenn nicht sichergestellt wird, dass die Passinformationen richtig, vollständig und aktuell sind. Diese Vorschrift begründet keine direkte Sanktion für jeden Fall eines fehlenden Passes.
Italien
Sanktion für Kennzeichnung und QR
- Rechtsgrundlage
- Decreto legislativo 10 febbraio 2026, n. 29
- Folge
- Artikel 34 sieht 10.000 bis 150.000 EUR für bestimmte Kennzeichnungsverstöße vor. Ab dem 18. Februar 2027 erfasst der Betrag auch die QR-Code-Vorgaben aus Artikel 13 Abs. 6 und 7. Die Vorschrift sanktioniert nicht unmittelbar das Fehlen eines Passes nach Artikel 77 Abs. 1.
Tschechien
Entwurf
- Rechtsgrundlage
- Gesetzentwurf, Parlamentsdrucksache Nr. 58
- Folge
- Der Entwurf sieht bis zu 5.000.000 CZK vor, unter anderem für das Inverkehrbringen einer Batterie ohne den erforderlichen Pass. Der Betrag gilt noch nicht, weil das parlamentarische Verfahren andauert.
Schweden
Rahmen erlassen, Passsanktion im Entwurf
- Rechtsgrundlage
- SFS 2025:813 und Memorandum KN2026/01561
- Folge
- Die erlassenen Vorschriften ergänzen die Batterieverordnung, legen aber kein direktes Bußgeld für den Batteriepass fest. Ein am 16. Juli 2026 veröffentlichtes Memorandum schlägt ein neues System umweltrechtlicher Sanktionsgebühren vor, das auch die ESPR erfassen würde. Es bleibt ein Entwurf.
Niederlande
Umsetzung läuft
- Rechtsgrundlage
- Umsetzungsgesetz zur Batterieverordnung
- Folge
- Der Entwurf erweitert die Grundlage im Umweltrecht, damit Batterieregeln auch Produktsicherheit und Gesundheit erfassen können und die Zuständigkeiten von ILT und NVWA berücksichtigt werden. Er bestätigt den Bedarf an Sanktionen, nennt aber noch keinen Betrag für einen DPP-Verstoß.
Polen
Gesetzentwurf läuft
- Rechtsgrundlage
- Entwurf eines Gesetzes über Batterien und Altbatterien
- Folge
- UC107 würde Aufsichtsbehörde, Konformitätsbewertungsrahmen und Sanktionen für Verstöße gegen die Batterieverordnung festlegen. Die öffentliche Projektkarte nennt keinen konkreten Betrag für einen fehlenden oder fehlerhaften DPP. Die Verabschiedung durch den Ministerrat ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen.
| Land | Status | Rechtsgrundlage | Folge | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Kroatien | Direkte Sanktion für fehlenden Pass | Artikel 17 des Durchführungsgesetzes zur Batterieverordnung | Einer juristischen Person drohen 3.000 bis 30.000 EUR für einen fehlenden Pass, fehlende Pflichtangaben, einen fehlerhaften Zugang über den QR-Code, eine falsche Verknüpfung mit einem Identifikator, unrichtige, unvollständige oder veraltete Daten sowie fehlende Interoperabilität. Für verantwortliche Personen und natürliche Personen als Gewerbetreibende gelten gesonderte Beträge. | Narodne novine 152/2024 |
| Belgien | Direkte Sanktion für fehlenden Pass | Gesetz vom 21. Dezember 1998 in Verbindung mit dem Gesetz vom 3. Mai 2024 | Das nationale Sanktionssystem erfasst Artikel 77 mit Ausnahme von Absatz 9 sowie Artikel 78 der Batterieverordnung. Das Grundbußgeld beträgt 52 bis 120.000 EUR. Mit dem aktuellen Multiplikator 10 entspricht dies 520 bis 1.200.000 EUR. Der Multiplikator ist anhand der am Tag des Verstoßes geltenden Rechtslage zu prüfen. | Gesetz vom 3. Mai 2024 |
| Frankreich | Direkte Sanktion für fehlenden Pass | Dekret Nr. 2025-992 und Code de la consommation | Bei Produkten für Verbraucher ist ein Verstoß gegen Artikel 77 und 78 eine Ordnungswidrigkeit der fünften Klasse. Das Höchstbußgeld beträgt 1.500 EUR für eine natürliche Person und 7.500 EUR für eine juristische Person. | Dekret Nr. 2025-992 |
| Deutschland | Sanktion für Datenqualität | BattDG §60 Abs. 2 Nr. 29 in Verbindung mit Artikel 77 Abs. 4 Batterieverordnung | Ein Bußgeld bis 10.000 EUR gilt, wenn nicht sichergestellt wird, dass die Passinformationen richtig, vollständig und aktuell sind. Diese Vorschrift begründet keine direkte Sanktion für jeden Fall eines fehlenden Passes. | BattDG §60 Abs. 2 Nr. 29 |
| Italien | Sanktion für Kennzeichnung und QR | Decreto legislativo 10 febbraio 2026, n. 29 | Artikel 34 sieht 10.000 bis 150.000 EUR für bestimmte Kennzeichnungsverstöße vor. Ab dem 18. Februar 2027 erfasst der Betrag auch die QR-Code-Vorgaben aus Artikel 13 Abs. 6 und 7. Die Vorschrift sanktioniert nicht unmittelbar das Fehlen eines Passes nach Artikel 77 Abs. 1. | Artikel 34 |
| Tschechien | Entwurf | Gesetzentwurf, Parlamentsdrucksache Nr. 58 | Der Entwurf sieht bis zu 5.000.000 CZK vor, unter anderem für das Inverkehrbringen einer Batterie ohne den erforderlichen Pass. Der Betrag gilt noch nicht, weil das parlamentarische Verfahren andauert. | Drucksache Nr. 58 |
| Schweden | Rahmen erlassen, Passsanktion im Entwurf | SFS 2025:813 und Memorandum KN2026/01561 | Die erlassenen Vorschriften ergänzen die Batterieverordnung, legen aber kein direktes Bußgeld für den Batteriepass fest. Ein am 16. Juli 2026 veröffentlichtes Memorandum schlägt ein neues System umweltrechtlicher Sanktionsgebühren vor, das auch die ESPR erfassen würde. Es bleibt ein Entwurf. | Memorandum KN2026/01561 |
| Niederlande | Umsetzung läuft | Umsetzungsgesetz zur Batterieverordnung | Der Entwurf erweitert die Grundlage im Umweltrecht, damit Batterieregeln auch Produktsicherheit und Gesundheit erfassen können und die Zuständigkeiten von ILT und NVWA berücksichtigt werden. Er bestätigt den Bedarf an Sanktionen, nennt aber noch keinen Betrag für einen DPP-Verstoß. | Kamerstuk 36880-3 |
| Polen | Gesetzentwurf läuft | Entwurf eines Gesetzes über Batterien und Altbatterien | UC107 würde Aufsichtsbehörde, Konformitätsbewertungsrahmen und Sanktionen für Verstöße gegen die Batterieverordnung festlegen. Die öffentliche Projektkarte nennt keinen konkreten Betrag für einen fehlenden oder fehlerhaften DPP. Die Verabschiedung durch den Ministerrat ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. | UC107 |
Marktrücknahme
Nach Artikel 69 der ESPR verlangt die Marktüberwachungsbehörde grundsätzlich zunächst, dass der Wirtschaftsakteur die Nichtkonformität innerhalb einer angemessenen Frist behebt. Erfolgt keine Abhilfe oder besteht die Nichtkonformität fort, kann die Behörde das Produkt beschränken oder verbieten, vom Markt nehmen oder zurückrufen.
In der Praxis kann dies die Entfernung aus Vertriebskanälen, das Aussetzen des Verkaufs vorhandener Bestände und die Löschung von Onlineangeboten bedeuten. Schnellere Maßnahmen sind möglich, wenn die Art des Risikos oder sektorale Vorschriften dies erfordern. Gefährliche Produkte können zusätzlich im EU Safety Gate gemeldet werden. Dieses ist kein allgemeines Register für Verstöße gegen DPP-Vorgaben.
Importverbote
Zollbehörden an den Außengrenzen der EU wirken an der Kontrolle von Produkten mit, für die eine DPP-Pflicht gilt. Ergibt eine Kontrolle den Verdacht einer Nichtkonformität, kann die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ausgesetzt und der Fall an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet werden. Nach ihrer Bewertung kann die Behörde die Überlassung erlauben, Abhilfemaßnahmen verlangen oder eine Beschränkung, ein Verbot, eine Rücknahme oder einen Rückruf anordnen.
Der Beginn einer Passpflicht führt nicht zu einer automatischen Sperre jeder Sendung ohne DPP. Der Umfang der Kontrollen hängt von den einschlägigen sektoralen Vorschriften, den Verbindungen zum DPP-Register, der Risikoanalyse und der nationalen Praxis ab. Rücksendung oder Vernichtung von Waren erfordern eine geeignete Rechtsgrundlage und die Erfüllung der Voraussetzungen der anwendbaren Vorschriften.
Die Verordnung 2026/1778 legt nun die Datenstruktur und die Prüfmechanismen des Registers fest. Die Verbindung mit der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und produktspezifische Vollzugsabläufe werden jedoch noch aufgebaut. Der tatsächliche Umfang der Kontrollen wird daher weiterhin vom Sektor und vom Mitgliedstaat abhängen.
Dies ist besonders relevant für Importeure, die Waren von Herstellern außerhalb der EU beziehen, welche mit den DPP-Anforderungen möglicherweise noch nicht vertraut sind.
Öffentliche Bekanntmachung und Reputationsschäden
Die ESPR und die Marktüberwachungsverordnung sehen die öffentliche Bekanntmachung von Verstößen vor:
- Unsichere Produkte können im EU Safety Gate gemeldet werden; andere Konformitätsfeststellungen können über nationale Entscheidungen, Mitteilungen oder Berichte veröffentlicht werden
- Marktüberwachungsbehörden veröffentlichen Jahresberichte, in denen Bereiche mit festgestellten Verstößen benannt werden
- Schwerwiegende Verstöße können öffentliche und mediale Aufmerksamkeit erfahren und dadurch der Marke schaden
- B2B-Kunden prüfen zunehmend den Konformitätsstatus vor Vertragsabschlüssen
Lieferkettenverantwortung
Die ESPR schafft eine Verantwortungskette entlang der gesamten Lieferkette:
- Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Erstellung und Pflege des DPP
- Importeure haften, wenn sie nicht konforme Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
- Händler riskieren Strafen, wenn sie Produkte verkaufen, von denen sie wissen (oder wissen sollten), dass ein DPP fehlt
- Online-Marktplätze müssen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065), der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) und der Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) mit den Behörden zusammenarbeiten. Sie können verpflichtet werden, Produkte aus dem Angebot zu nehmen, bei denen ein Verstoß gegen anwendbare DPP-Pflichten festgestellt wurde
- Bevollmächtigte können für Produkte, die sie vertreten, haftbar gemacht werden
Wer setzt die DPP-Anforderungen durch?
Marktüberwachungsbehörden
Jeder EU-Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere Marktüberwachungsbehörden, die für Produktanforderungen zuständig sind. In der Praxis ist die Zuständigkeit sektorspezifisch: Produktsicherheit, Chemikalien, Batterien, Elektronik, Verpackungen und Online-Vertrieb können in den Aufgabenbereich unterschiedlicher Behörden fallen. Die folgenden Beispiele nennen Anlaufstellen und sektorale Behörden, stellen jedoch keine vollständige Übersicht aller zuständigen Stellen in der EU dar:
| Land | Behörde | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | BAuA + Landesbehörden | Bundeskoordinierung + regionale Durchsetzung |
| 🇫🇷 Frankreich | DGCCRF | Verbraucherschutz und Produktkonformität |
| 🇪🇸 Spanien | Ministerio de Consumo + Regionalbehörden | Koordinierter nationaler Ansatz |
| 🇵🇱 Polen | UOKiK + Inspekcja Handlowa | Marktüberwachung und Wettbewerb |
| 🇮🇹 Italien | MIMIT + sektorale Behörden | Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und sektorale Durchsetzung |
| 🇳🇱 Niederlande | NVWA + ILT + sektorale Behörden | Verbraucherprodukte, Umweltanforderungen und sektorale Kontrollen |
| 🇸🇪 Schweden | Swedac / Market Surveillance Council + sektorale Behörden | Nationale Koordination und Durchsetzung durch spezialisierte Stellen |
| 🇫🇮 Finnland | Tukes | Sicherheits- und Chemikalienagentur |
Behörden nutzen außerdem Kooperationsinstrumente der EU wie ICSMS, über die Marktüberwachungsstellen in EU- und EFTA-Staaten Informationen zu nicht konformen Produkten austauschen.
Zollbehörden
An den Außengrenzen der EU wirken Zollbehörden an der Kontrolle importierter Waren mit. Die DPP-Prüfung erfolgt in dem Umfang, den die einschlägigen sektoralen Vorschriften und die entstehende Verbindung zwischen dem DPP-Register und der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll vorsehen.
Aufsicht der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission überwacht die Durchsetzung in den Mitgliedstaaten und kann:
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten einleiten, die nicht ordnungsgemäß durchsetzen
- Normungsaufträge an CEN, CENELEC und ETSI erteilen und die Fundstellen harmonisierter Normen im Amtsblatt veröffentlichen. Der technische Text der Normen wird von den europäischen Normungsorganisationen und nicht von der Kommission erarbeitet und veröffentlicht
- EU-weite Kontrollkampagnen für bestimmte Produktkategorien koordinieren
- Das EU-Register für Digitale Produktpässe betreiben. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 legt seine Betriebsregeln fest; Produktivregister, separate Testumgebung und Benutzerleitfaden für Wirtschaftsakteure sind seit dem 20. Juli 2026 verfügbar. Das bedeutet nicht, dass jedes Produkt bereits registriert oder durchgesetzt werden kann: Laut Leitfaden ist der Abschluss einer DPP-Registrierung derzeit wegen des fehlenden semantischen Batteriekatalogs nicht möglich. Der Rechtsakt erfasst neben der ersten Anwendung auf Batterien auch Bauprodukte, Spielzeug, Wasch- und Reinigungsmittel sowie andere Unionsrechtsakte, die das Register nutzen
Ausblick: Auch die Marktüberwachungsvorschriften, auf denen diese Durchsetzung beruht, sollen aktualisiert werden. Die Kommission hat einen European Product Act (Europäisches Produktgesetz) angekündigt, dessen Vorschlag im 3. Quartal 2026 erwartet wird. Er soll die Marktüberwachung für Produkte modernisieren und dabei auch den digitalen und grenzüberschreitenden Vertrieb erfassen. Strukturierte DPP-Daten können in einem solchen Rahmen als maschinenlesbarer Nachweis dienen. Siehe European Product Act: DPP-Durchsetzung bekommt Zähne.
So läuft die Durchsetzung in der Praxis ab
An dieser Stelle ist Vorsicht sinnvoll: Die Grundzüge der Durchsetzung sind im Rechtsrahmen bereits erkennbar, der genaue Ablauf von Kontrollen hängt jedoch weiterhin von der Produktkategorie, dem nationalen Verfahren, den Durchführungsakten und der Praxis der Marktüberwachung ab. Die folgende Darstellung zeigt daher einen wahrscheinlichen Ablauf und keinen bereits unionsweit vollständig harmonisierten Prozess.
Marktüberwachung
Zollkontrollen und Stichproben können die Prüfung des Datenträgers, der Zugänglichkeit des DPP und wichtiger Unterlagen umfassen.
Korrekturmaßnahme
Festgestellte Mängel führen oft zu einer Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen und zu einer Frist für Ergänzungen oder Berichtigungen.
Geldstrafen
Untätigkeit kann zu Bußgeldern oder anderen verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach nationalem Recht führen.
Verkaufsverbot
Bei schwerwiegender oder fortbestehender Nichtkonformität sind Maßnahmen wie Importsperren, Rücknahmen oder Verkaufsverbote möglich.
Marktüberwachung
Zollkontrollen und Stichproben können die Prüfung des Datenträgers, der Zugänglichkeit des DPP und wichtiger Unterlagen umfassen.
Korrekturmaßnahme
Festgestellte Mängel führen oft zu einer Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen und zu einer Frist für Ergänzungen oder Berichtigungen.
Geldstrafen
Untätigkeit kann zu Bußgeldern oder anderen verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach nationalem Recht führen.
Verkaufsverbot
Bei schwerwiegender oder fortbestehender Nichtkonformität sind Maßnahmen wie Importsperren, Rücknahmen oder Verkaufsverbote möglich.
Schritt 1: Marktüberwachungsprüfung
Marktüberwachungsbehörden können anlassunabhängige Kontrollen durchführen und auch auf Hinweise, Zollkontrollen oder sektorbezogene Maßnahmen reagieren. In der Praxis können Prüfungen sowohl physisch, etwa in Geschäften oder Lagern, als auch digital, etwa bei Online-Angeboten, erfolgen. Wenn für eine Produktkategorie DPP und Datenträger bereits vorgeschrieben sind, wird typischerweise geprüft:
- Hat das Produkt einen Datenträger?
- Führt der QR-Code zu einem gültigen DPP?
- Sind die DPP-Daten vollständig und korrekt?
- Stimmen die Daten mit dem physischen Produkt überein?
Schritt 2: Feststellung der Nichtkonformität
Wird ein Verstoß festgestellt, kann die Behörde eine formelle Mitteilung oder Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen an den Wirtschaftsakteur richten. Form und Umfang hängen vom nationalen Verfahren ab, enthalten aber häufig:
- Beschreibung des Verstoßes
- Frist für Korrekturmaßnahmen (oft mehrere Tage bis mehrere Wochen, je nach nationalem Verfahren)
- Hinweis auf mögliche weitere Maßnahmen bei Nichtbehebung
Schritt 3: Korrekturmaßnahmen
Der Hersteller oder Importeur muss dann in der Regel:
- Den DPP korrigieren (fehlende Daten ergänzen, Ungenauigkeiten berichtigen)
- Der Behörde Nachweise der Konformität vorlegen
- Betroffene Produkte zurückrufen oder aktualisieren, wenn bereits verkauft
- Korrekturmaßnahmen für spätere Kontrollen dokumentieren
Schritt 4: Strafen bei ungelöstem Verstoß
Werden Korrekturmaßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt oder stuft die Behörde den Verstoß als schwerwiegend ein, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Formelle Festsetzung eines Bußgelds
- Anordnung der Rücknahme vom Markt
- Veröffentlichung der Nichtkonformität in offiziellen Registern
- In schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung (in Mitgliedstaaten, die bestimmte Verstöße als Straftaten einstufen)
Die Batterieverordnung: Ein praktisches Beispiel für die ESPR-Durchsetzung
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist derzeit der naheliegendste praktische Bezugspunkt dafür, wie sich die DPP-Durchsetzung im weiteren ESPR-Rahmen entwickeln könnte, weil der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 für die von dieser Verordnung erfassten Kategorien verpflichtend wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Vollzugspraxis später in allen ESPR-Sektoren identisch sein wird.
Wichtige Bestimmungen zur Durchsetzung bei Batterien:
- Batteriekategorien im Geltungsbereich der Batteriepass-Regeln müssen über einen Pass gemäß Verordnung (EU) 2023/1542 verfügen
- Ab dem 18. Februar 2027 müssen alle Batterien mit einem QR-Code gekennzeichnet sein; für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge muss der QR-Code zum Batteriepass führen
- Der DPP muss Daten zum Alterungszustand, eine Erklärung zum CO₂-Fußabdruck und Angaben zum Rezyklatanteil enthalten
- Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass die Batteriepass-Informationen richtig, vollständig und aktuell sind
- Die Mitgliedstaaten müssen Strafen für nicht konforme Batterien in nationaler Durchführungsgesetzgebung festlegen
- Kroatien, Belgien und Frankreich haben direkte Sanktionen für einen fehlenden Batteriepass erlassen. Deutschland sanktioniert Mängel bei der Datenqualität, während Italien bestimmte Verstöße gegen Kennzeichnungs- und QR-Code-Vorgaben ahndet. In Tschechien ist die Sanktion für einen fehlenden Pass weiterhin Gegenstand eines Entwurfs
Das ist keine rein theoretische Diskussion mehr: Hersteller im Anwendungsbereich des Batteriepasses sollten mit tatsächlichen Aufsichts- und Vollzugsmaßnahmen rechnen, auch wenn deren Intensität und Abfolge je nach nationaler Praxis variieren werden.
Zwei aktuelle Änderungen am Zeitplan für Batterien
Zwei Entwicklungen seit der ursprünglichen Ausgestaltung dieses Regelungsrahmens verändern, wann einzelne Teile wirksam werden:
- Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette wurden auf den 18. August 2027 verschoben. Verordnung (EU) 2025/1561 verschob die Pflichten nach Artikel 48 zur verantwortungsvollen Beschaffung von Kobalt, Lithium, natürlichem Grafit und Nickel vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027. Die Leitlinien der Kommission müssen nun bis zum 26. Juli 2026 vorliegen, und die Berichterstattung erfolgt im Dreijahresrhythmus. Das ist für Sanktionen relevant: Die höchsten nationalen Obergrenzen, etwa der deutsche Bußgeldrahmen bis 500.000 EUR, betreffen Verstöße gegen Prüfungs-, Strategiegenehmigungs- und Sorgfaltspflichten. Diese Sanktionen können daher erst angewandt werden, wenn die zugrunde liegenden Pflichten gelten. Die Frist für den Pass nach Artikel 77 bleibt unverändert beim 18. Februar 2027. Siehe Sorgfaltspflichten für Batterien auf den 18. August 2027 verschoben.
- Ein Rechtsakt zu den Zugangsrechten muss bis zum 18. August 2026 erlassen werden. Bis zu diesem Datum muss die Kommission festlegen, wer als Person mit berechtigtem Interesse gilt und auf welche Batteriepass-Daten diese Person zugreifen darf (Artikel 77 und Anhang XIII). Am selben Tag treten die nächsten Kennzeichnungsanforderungen für Batterien in Kraft. Dies sind die nächsten wichtigen Schritte vor der Einführung des Passes am 18. Februar 2027.
Grenzüberschreitende Durchsetzung: Abstimmung in der EU
Einer der stärksten Aspekte der ESPR-Durchsetzung ist der EU-weite Koordinierungsmechanismus:
Unionsverfahren bei grenzüberschreitender Nichtkonformität
Ist eine Behörde der Auffassung, dass die Nichtkonformität nicht auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkt ist, informiert sie die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über die Bewertung und die verlangten Abhilfemaßnahmen. Der Wirtschaftsakteur muss für alle betroffenen Produkte, die er unionsweit bereitgestellt hat, geeignete Maßnahmen treffen.
Eine nationale Maßnahme wird nicht automatisch zu einer identischen Entscheidung in allen 27 Mitgliedstaaten. Die Information wird im Unionsverfahren übermittelt. Wird die Maßnahme als gerechtfertigt angesehen, ergreifen die anderen Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen auf ihren Märkten. Safety Gate gilt für gefährliche Produkte, nicht für jeden formalen Verstoß gegen DPP-Vorgaben.
Gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen
Die Europäische Kommission kann gemeinsame Maßnahmen koordinieren, bei denen Marktüberwachungsbehörden aus mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig die Konformität in einer bestimmten Produktkategorie überprüfen. Solche koordinierten Überprüfungen haben sich in anderen Bereichen der Produktsicherheit als wirksam erwiesen und geben einen sinnvollen Anhaltspunkt dafür, wie sich auch die Durchsetzungspraxis beim DPP entwickeln kann.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten über Bußgelder hinaus
Die tatsächlichen Kosten der ESPR-Nichteinhaltung gehen weit über finanzielle Sanktionen hinaus:
Direkte Kosten
- Bußgelder und Verwaltungsstrafen: von Tausenden bis Hunderttausenden Euro
- Kosten der Marktrücknahme: Logistik der Entfernung von Produkten aus Regalen und Lagern
- Bestandsabschreibungen: nicht verkäufliche Ware während der Dauer des Verstoßes
- Anwaltskosten: für Anfechtung oder Abwicklung von Strafverfahren
Indirekte Kosten
- Umsatzeinbußen: ausbleibende Verkäufe während der Rücknahme vom Markt
- Vertragsstrafen von Kunden: B2B-Kunden können Strafklauseln bei nicht konformen Lieferungen geltend machen
- Versicherungsfolgen: Produkthaftpflichtversicherung deckt möglicherweise keine regulatorische Nichteinhaltung
- Ausschluss bei Ausschreibungen: öffentliche Beschaffung verlangt zunehmend ESPR-Konformitätsnachweise
Reputationskosten
- Markenschaden: öffentliche Nennung als nicht konformes Unternehmen
- Vertrauensverlust bei Kunden: besonders bei nachhaltigkeitsbewussten Verbrauchern
- Bedenken von Investoren: ESG-Ratings können betroffen sein
- Ausschluss aus Lieferketten: große Einzelhändler schließen nicht konforme Lieferanten aus
So vermeiden Sie ESPR-Strafen: Prüfliste zur Einhaltung der Vorschriften
Die gute Nachricht: Die ESPR-Vorgaben lassen sich einhalten, besonders bei frühzeitiger Vorbereitung. Nutzen Sie dazu diese Prüfliste:
Sofortmaßnahmen (jetzt beginnen)
- Ermitteln Sie Ihre Produktkategorien: bestimmen Sie, welche delegierten Rechtsakte für Ihre Produkte gelten
- Prüfen Sie Ihre Fristen: Batterien haben einen festen Pass-Termin im Februar 2027; künftige ESPR-Kategorien hängen von delegierten Rechtsakten und dem Arbeitsplan der Kommission ab
- Legen Sie Produktidentifikatoren fest: GTINs sind oft nützlich, aber die verpflichtende Identifikatorebene und das Format ergeben sich aus dem anwendbaren delegierten oder sektoralen Rechtsakt
- Prüfen Sie Ihre Produktdaten: erfassen Sie vorhandene Nachhaltigkeits-, Zusammensetzungs- und Lebenszyklusdaten
- Wählen Sie eine DPP-Plattform: wählen Sie eine Lösung, die konforme DPPs mit geeigneten Datenträgern erzeugt
Vor Ihrer Frist
- Erstellen Sie DPPs auf der erforderlichen Ebene: stellen Sie sicher, dass das relevante Modell, die Charge oder das Einzelstück dort einen vollständigen Pass hat, wo der anwendbare Rechtsakt dies verlangt
- Erzeugen und verwenden Sie den richtigen Datenträger: bei Batterien ist dies ein QR-Code; bei künftigen ESPR-Kategorien prüfen Sie das Format im delegierten oder sektoralen Rechtsakt
- Überprüfen Sie die Datenvollständigkeit: gleichen Sie Ihre DPP-Daten mit den Anforderungen des delegierten Rechtsakts ab
- Testen Sie den gesamten Ablauf: scannen Sie Ihre QR-Codes und überprüfen Sie Zugänglichkeit und Richtigkeit
- Schulen Sie Ihr Team: stellen Sie sicher, dass Einkauf, Produktion und Qualität die DPP-Pflichten verstehen
Dauerhafte Einhaltung der Vorschriften
- Aktualisieren Sie DPPs bei Produktänderungen: neue Materialien, neue Zertifizierungen, neue Lieferanten
- Verfolgen Sie Rechtsänderungen: delegierte Rechtsakte können um neue Anforderungen ergänzt werden
- Reagieren Sie zeitnah auf Behördenanfragen: Verzögerungen bei der Informationsbereitstellung verschärfen Strafen
- Führen Sie eine lückenlose Dokumentation: erfassen Sie alle DPP-Erstellungen, Aktualisierungen und Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften
Warten Sie nicht auf den Beginn der Kontrollen
Sie müssen heute nicht jedes spätere Kontrolldetail kennen, um sinnvoll vorzusorgen. Die Richtung ist klar: Sobald sektorale Pflichten greifen, werden Behörden zugängliche Produktdaten, einen funktionierenden Datenträger und Nachweise der Konformität erwarten. Je früher Identifikatoren, Produktdaten und eine lückenlose Dokumentation aufgebaut werden, desto geringer ist das Risiko hektischer Nacharbeit vor intensiveren Kontrollen.
Offizielle Quellen
- ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781
- Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020
- Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- Verordnung (EU) 2025/1561: Verschiebung der Batterie-Sorgfaltspflicht auf den 18. August 2027
- Kroatien: Durchführungsgesetz zur Batterieverordnung, Artikel 17
- Belgien: Gesetz vom 3. Mai 2024
- Belgien: Gesetz vom 21. Dezember 1998
- Belgien: aktueller Multiplikator für Geldbußen
- Frankreich: Dekret Nr. 2025 992
- Frankreich: Sanktion für Verstöße gegen Durchführungsvorschriften
- Deutschland: BattDG-Bußgeldvorschriften
- Italien: Decreto legislativo 10 febbraio 2026, n. 29, Artikel 34
- Tschechien: Gesetzgebungsgeschichte der Vorlage Nr. 58
- Schweden: erlassene ergänzende Vorschriften SFS 2025:813
- Schweden: Memorandum KN2026/01561
- Niederlande: Durchführungsgesetz zur Batterieverordnung
- Polen: Entwurf UC107
- Ecodesign / Green Forum: Informationen zur Umsetzung
- Europäische Kommission: ICSMS und Marktüberwachungskooperation
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission: DPP-Register
- Europäische Kommission: DPP-Register
- Italien: MIMIT, Sicherheit von Verbraucherprodukten
- Niederlande: NVWA, Produktsicherheit
- Schweden: Market Surveillance Council und sektorale Behörden
Die heutigen Kosten der Einhaltung sind nur ein Bruchteil der künftigen Kosten eines Verstoßes. Mit Selbstbedienungsplattformen wie OriginPass dauert die Erstellung von DPPs nur wenige Minuten und keine Monate.
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