ESPR-Strafen & Bußgelder: Was passiert bei Nichteinhaltung?
EU-Strafen bei Nichteinhaltung der Anforderungen an den Digitalen Produktpass. Bußgelder, Marktrücknahme, Importverbote und ESPR-Sanktionen.
Warum ESPR-Strafen jetzt auf dem Radar jedes Herstellers sein sollten
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781, ist keine unverbindliche Richtlinie — sie ist eine bindende EU-Verordnung, die den Rahmen für Marktüberwachung und Sanktionen bei Nichteinhaltung festlegt. Zugleich sollte man unterscheiden zwischen dem, was rechtlich bereits feststeht, und der Frage, wie einzelne Mitgliedstaaten Kontrollen priorisieren, Verfahren ausgestalten und Sanktionen in der Praxis anwenden werden. Für Batteriekategorien im Anwendungsbereich des Batteriepasses gilt die erste verbindliche Frist ab dem 18. Februar 2027.
Dennoch behandeln viele Hersteller, Importeure und Händler die DPP-Compliance als Zukunftsthema. Dieser Artikel erklärt konkret, was passiert, wenn Unternehmen ihre ESPR-Pflichten nicht erfüllen — und wie man kostspielige Strafen vermeidet.
Rechtsgrundlage: Wo die ESPR Strafen definiert
Die ESPR legt ihren Durchsetzungsrahmen primär in Kapitel IX der Verordnung fest:
| Artikel | Gegenstand | Kernbestimmung |
|---|---|---|
| Art. 74 | Sanktionen | Mitgliedstaaten müssen Sanktionsvorschriften festlegen; müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein |
| Art. 69 | Schutzklauselverfahren | Ermöglicht Mitgliedstaaten, gegen nicht konforme Produkte vorzugehen, einschließlich Rücknahme und Rückruf |
| Kapitel VII–VIII | Marktüberwachung | Verknüpfung mit Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und Produktkonformität |
Entscheidendes Detail: Nationale Umsetzung
Anders als bei einer Richtlinie gilt die ESPR als Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten. Allerdings delegiert Artikel 74 die Sanktionsregelungen ausdrücklich an die nationalen Regierungen. Das bedeutet:
- Jeder Mitgliedstaat definiert seine eigenen Bußgeldhöhen und Durchsetzungsverfahren
- Sanktionen müssen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” sein (der EU-Mindeststandard)
- Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission ihre Sanktionsregelungen melden
- Die Kommission veröffentlicht einen vergleichenden Überblick der nationalen Strafen
Dies schafft ein Flickwerk, in dem Bußgelder für denselben Verstoß zwischen Deutschland, Frankreich, Spanien und anderen Märkten erheblich variieren können.
Was gilt als Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung der ESPR umfasst ein breites Spektrum von Verstößen. Das Verständnis dieser Verstöße ist entscheidend, denn man muss die Verordnung nicht komplett ignorieren, um Strafen zu riskieren — auch teilweise Nichteinhaltung kann Durchsetzungsmaßnahmen auslösen.
1. Fehlender Digitaler Produktpass
Der offensichtlichste Verstoß: Ein Produkt ohne den erforderlichen DPP nach Ablauf der geltenden Frist auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Dies betrifft:
- Produkte ohne jeglichen DPP-Datenträger (QR-Code)
- Produkte mit QR-Code, der zu einem leeren oder nicht funktionalen DPP führt
- Produkte, bei denen der DPP-Datenträger für Endnutzer nicht zugänglich ist
2. Unvollständige oder ungenaue DPP-Daten
Selbst wenn ein DPP existiert, kann er nicht konform sein, wenn:
- Erforderliche Datenfelder fehlen (gemäß dem produktspezifischen delegierten Rechtsakt)
- Daten sachlich unrichtig sind — z.B. falsche CO₂-Fußabdruck-Werte, fehlerhafte Materialzusammensetzung
- Daten veraltet sind — der DPP muss den tatsächlichen Zustand des Produkts widerspiegeln
- Datenformat technische Standards nicht erfüllt — der DPP muss maschinenlesbar sein
3. Nicht konformer Datenträger
Der physische QR-Code oder Datenträger auf dem Produktetikett muss spezifische Anforderungen erfüllen:
- Muss einen offenen, interoperablen Datenträger mit einem eindeutigen Produktidentifikator verwenden, gemäß ESPR Art. 9–10 und Anhang III; das konkrete Format ergibt sich aus harmonisierten Normen (CEN/CENELEC-Arbeiten zum DPP-Datenträger) sowie dem jeweiligen delegierten Rechtsakt oder der eigenständigen Verordnung des Sektors. GS1 Digital Link ist eine verbreitete praktische Umsetzung, wird in der ESPR selbst jedoch nicht als einziges verbindliches URL-Format genannt.
- Muss scannbar und haltbar über den gesamten Produktlebenszyklus sein
- Muss zu einem zugänglichen und funktionalen DPP-Endpunkt führen
- Muss an einer sichtbaren Stelle auf dem Produkt, seiner Verpackung oder auf der Begleitdokumentation des Produkts (gemäß Art. 10 ESPR) angebracht sein, wie im anwendbaren delegierten Rechtsakt vorgesehen
4. Unterlassene Aktualisierung der DPP-Informationen
DPP-Daten sind nicht statisch. Hersteller müssen ihre DPPs aktualisieren, wenn:
- Sich die Produktzusammensetzung ändert
- Nachhaltigkeitszertifizierungen erneuert oder widerrufen werden
- Sich Reparaturinformationen oder die Ersatzteilverfügbarkeit ändern
- Jede Information veraltet, die die Konformität betrifft
5. Behinderung der Marktüberwachung
Die Verweigerung oder das Versäumnis, mit Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten — etwa durch Nichtbereitstellung angeforderter Dokumentation oder Zugang zu DPP-Daten — ist ein separater Verstoß mit eigenen Strafen.
Arten von Strafen und Sanktionen
Die ESPR-Durchsetzung geht weit über Geldstrafen hinaus. Die Verordnung und die verknüpfte Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 etablieren ein mehrstufiges Sanktionssystem:
💰 Finanzielle Sanktionen (Bußgelder)
Die direkteste Konsequenz. Während die genauen Beträge von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden, verlangt der EU-Rahmen, dass Bußgelder abschreckend sein müssen — also erheblich genug, um auch Großunternehmen von Verstößen abzuhalten.
⚠️ Hinweis: Die ESPR legt keine konkreten Bußgeldbeträge auf EU-Ebene fest. Die nachstehenden Bereiche sind redaktionelle Schätzungen auf Grundlage bestehender EU-Produktsicherheits- und Marktüberwachungsregime. Die tatsächlichen Strafen werden durch die nationale Gesetzgebung jedes Mitgliedstaats festgelegt.
Die Tabelle sollte daher als Vergleich relativer Schweregrade gelesen werden, nicht als einheitlicher EU-weiter Bußgeldkatalog. Wer Produkte in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr bringt, sollte für jeden Zielmarkt das jeweils anwendbare nationale Sanktionsregime prüfen.
| Schweregrad | Geschätzter Bereich | Beispielverstöße |
|---|---|---|
| Gering | 1.000 – 10.000 € | Verspätete DPP-Aktualisierungen, kleinere Datenauslassungen |
| Mittel | 10.000 – 100.000 € | Unvollständiger DPP, nicht scannbare QR-Codes |
| Schwer | 100.000 – 500.000+ € | Kein DPP vorhanden, gefälschte Daten, systematische Verstöße |
| Wiederholungsfälle | Möglicherweise umsatzbasiert | Anhaltende Nichteinhaltung nach Abmahnung |
Einige Mitgliedstaaten könnten umsatzbasierte Sanktionen (wie in anderen EU-Regulierungsrahmen wie der DSGVO) für die schwersten ESPR-Verstöße einführen, dies ist jedoch noch nicht bestätigt.
🚫 Marktrücknahme
Marktüberwachungsbehörden können die sofortige Rücknahme nicht konformer Produkte anordnen:
- Produkte müssen aus allen Vertriebskanälen entfernt werden (physisch und online)
- Vorhandener Bestand darf nicht verkauft werden, bis Konformität hergestellt ist
- Bei Online-Verkäufen können Behörden Plattformen anweisen, das Produkt zu delisten
- Bei unsicheren Produkten kann der Fall zusätzlich im EU-Safety-Gate (ehemals RAPEX) gemeldet werden; dieses ist das EU-Warnsystem für gefährliche Produkte und kein allgemeines Register für DPP-Nichtkonformität
⛔ Importverbote
Zollbehörden an den EU-Außengrenzen können gegen Produkte vorgehen, die einer anwendbaren DPP-Pflicht unterliegen (delegierter Rechtsakt der ESPR oder eigenständige Verordnung wie für Batterien, Waschmittel, Spielzeug) und den erforderlichen Pass bzw. die technische Dokumentation nicht vorlegen. Innerhalb dieses Anwendungsbereichs dürfen sie:
- Sendungen von im Anwendungsbereich liegenden Produkten, die den erforderlichen DPP oder entsprechende Nachweise nicht vorweisen, anhalten und zurückhalten
- Produkten, die die jeweils anwendbaren ESPR- oder sektoralen Anforderungen nicht erfüllen, die Einfuhr verweigern
- Nicht konforme Waren auf Kosten des Importeurs vernichten oder zurücksenden
- Bei wiederholten Verstößen zusätzliche Zollstrafen verhängen
Die operative Verzahnung von DPP-Register und Zoll befindet sich noch im Aufbau; die konkrete Durchsetzungstiefe wird daher von Sektor zu Sektor und von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ausfallen.
Dies ist besonders relevant für Importeure, die von Nicht-EU-Herstellern beziehen, die mit DPP-Anforderungen möglicherweise noch nicht vertraut sind.
📢 Öffentliche Benennung und Reputationsschaden
Die ESPR und die Marktüberwachungsverordnung sehen die öffentliche Bekanntmachung von Verstößen vor:
- Nicht konforme Produkte und Unternehmen werden in der EU-Safety-Gate-Datenbank gelistet
- Marktüberwachungsbehörden veröffentlichen Jahresberichte mit Identifizierung nicht konformer Sektoren
- Schwerwiegende Verstöße können mediale Berichterstattung erhalten, die der Markenreputation schadet
- B2B-Kunden prüfen zunehmend den Konformitätsstatus vor Vertragsabschlüssen
🔗 Lieferkettenverantwortung
Die ESPR schafft eine Verantwortungskette entlang der gesamten Lieferkette:
- Hersteller tragen die Hauptverantwortung für Erstellung und Pflege des DPP
- Importeure haften, wenn sie nicht konforme Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
- Händler riskieren Strafen, wenn sie Produkte verkaufen, von denen sie wissen (oder wissen sollten), dass ein DPP fehlt
- Online-Marktplätze müssen gemäß dem Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065), der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) und der Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) mit den Behörden kooperieren und können verpflichtet werden, als DPP-pflichtverletzend gemeldete Produkte zu delisten, sofern einschlägig
- Bevollmächtigte können für Produkte, die sie vertreten, haftbar gemacht werden
Wer setzt die DPP-Anforderungen durch?
Marktüberwachungsbehörden
Jeder EU-Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere Marktüberwachungsbehörden, die für die ESPR-Durchsetzung zuständig sind:
| Land | Behörde | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | BAuA + Landesbehörden | Bundeskoordinierung + regionale Durchsetzung |
| 🇫🇷 Frankreich | DGCCRF | Verbraucherschutz und Produktkonformität |
| 🇪🇸 Spanien | Ministerio de Consumo + Regionalbehörden | Koordinierter nationaler Ansatz |
| 🇵🇱 Polen | UOKiK + Inspekcja Handlowa | Marktüberwachung und Wettbewerb |
| 🇫🇮 Finnland | Tukes | Sicherheits- und Chemikalienagentur |
Zollbehörden
An den EU-Außengrenzen dienen Zollbehörden als erste Durchsetzungslinie für importierte Waren und überprüfen DPP-Dokumentation, bevor Produkte den Binnenmarkt betreten.
Aufsicht der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission überwacht die Durchsetzung in den Mitgliedstaaten und kann:
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten einleiten, die nicht ordnungsgemäß durchsetzen
- Normungsaufträge an CEN/CENELEC/ETSI erteilen und harmonisierte Normen im Amtsblatt zitieren (der eigentliche hEN-Normungstext wird von den Europäischen Normungsorganisationen, nicht von der Kommission, erarbeitet und veröffentlicht)
- EU-weite Durchsetzungskampagnen für bestimmte Produktkategorien koordinieren
- Das EU-Register für Digitale Produktpässe betreiben (geplante Infrastruktur)
So funktioniert die Durchsetzung in der Praxis
An dieser Stelle ist Vorsicht sinnvoll: Die grundsätzliche Richtung der Durchsetzung ist im Rechtsrahmen bereits erkennbar, aber der genaue Ablauf von Kontrollen wird weiterhin von Produktkategorie, nationalem Verfahren, Durchführungsakten und der Praxis der Marktüberwachung abhängen. Die folgende Darstellung zeigt daher einen wahrscheinlichen Ablauf, keinen bereits in der gesamten EU identisch standardisierten Prozess.
Marktüberwachung
Zollkontrollen und Stichprobenprüfungen können die Kontrolle des Datenträgers, der DPP-Zugänglichkeit und zentraler Unterlagen umfassen.
Korrekturmaßnahme
Festgestellte Mängel führen oft zu einer Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen und zu einer Frist für Ergänzungen oder Berichtigungen.
Geldstrafen
Untätigkeit kann zu Bußgeldern oder anderen verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach nationalem Recht führen.
Verkaufsverbot
Bei schwerwiegender oder fortbestehender Nichtkonformität sind Maßnahmen wie Importsperren, Rücknahmen oder Verkaufsverbote möglich.
Marktüberwachung
Zollkontrollen und Stichprobenprüfungen können die Kontrolle des Datenträgers, der DPP-Zugänglichkeit und zentraler Unterlagen umfassen.
Korrekturmaßnahme
Festgestellte Mängel führen oft zu einer Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen und zu einer Frist für Ergänzungen oder Berichtigungen.
Geldstrafen
Untätigkeit kann zu Bußgeldern oder anderen verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach nationalem Recht führen.
Verkaufsverbot
Bei schwerwiegender oder fortbestehender Nichtkonformität sind Maßnahmen wie Importsperren, Rücknahmen oder Verkaufsverbote möglich.
Schritt 1: Marktüberwachungsprüfung
Marktüberwachungsbehörden können proaktive Inspektionen durchführen und auch auf Hinweise, Zollkontrollen oder sektorbezogene Maßnahmen reagieren. In der Praxis können Prüfungen sowohl physisch (etwa in Geschäften oder Lagern) als auch digital (etwa bei Online-Angeboten) erfolgen. Wenn für eine Produktkategorie DPP und Datenträger bereits vorgeschrieben sind, wird typischerweise geprüft:
- Hat das Produkt einen Datenträger?
- Löst der QR-Code zu einem gültigen DPP auf?
- Sind die DPP-Daten vollständig und korrekt?
- Stimmen die Daten mit dem physischen Produkt überein?
Schritt 2: Feststellung der Nichtkonformität
Wird ein Verstoß festgestellt, kann die Behörde eine formelle Mitteilung oder Aufforderung zu Korrekturmaßnahmen an den Wirtschaftsakteur richten. Form und Umfang hängen vom nationalen Verfahren ab, enthalten aber häufig:
- Beschreibung des Verstoßes
- Frist für Korrekturmaßnahmen (oft mehrere Tage bis mehrere Wochen, je nach nationalem Verfahren)
- Hinweis auf mögliche Eskalation bei Nichtbehebung
Schritt 3: Korrekturmaßnahmen
Der Hersteller oder Importeur muss dann in der Regel:
- Den DPP korrigieren (fehlende Daten ergänzen, Ungenauigkeiten berichtigen)
- Der Behörde Nachweise der Konformität vorlegen
- Betroffene Produkte zurückrufen oder aktualisieren, wenn bereits verkauft
- Korrekturmaßnahmen für zukünftige Audits dokumentieren
Schritt 4: Strafen bei ungelöstem Verstoß
Werden Korrekturmaßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt oder stuft die Behörde den Verstoß als schwerwiegend ein, kann der Fall eskalieren zu:
- Formeller Bußgeldfestsetzung
- Marktrücknahme-Anordnungen
- Veröffentlichung der Nichtkonformität in offiziellen Registern
- In schweren Fällen strafrechtliche Verfolgung (in Mitgliedstaaten, die bestimmte Verstöße als Straftaten einstufen)
Die Batterieverordnung: Ein Vorgeschmack auf die ESPR-Durchsetzung
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist derzeit der naheliegendste praktische Bezugspunkt dafür, wie sich die DPP-Durchsetzung im weiteren ESPR-Umfeld entwickeln könnte, weil der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 für die von dieser Verordnung erfassten Kategorien verpflichtend wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Durchsetzungsmechanik später in allen ESPR-Sektoren identisch sein wird.
Wichtige durchsetzungsbezogene Bestimmungen für Batterien:
- Batteriekategorien im Geltungsbereich der Batteriepass-Regeln werden einen Pass gemäß Verordnung (EU) 2023/1542 haben müssen
- Der DPP muss Gesundheitszustandsdaten, CO₂-Fußabdruck-Erklärung und Recyclinganteil enthalten
- Die Mitgliedstaaten müssen Strafen für nicht konforme Batterien in nationaler Durchführungsgesetzgebung festlegen
- Einige Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland) erwägen Berichten zufolge erhebliche Bußgelder pro Batteriemodell ohne DPP
- Frankreichs Durchsetzungsrahmen könnte tägliche Zwangsgelder (astreintes) als Mechanismus zur Durchsetzung der Compliance umfassen
Das ist keine rein theoretische Diskussion mehr: Hersteller im Anwendungsbereich des Batteriepasses sollten mit realen Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen rechnen, auch wenn Intensität und Reihenfolge je nach nationaler Praxis variieren werden.
Grenzüberschreitende Durchsetzung: Das EU-Sicherheitsnetz
Einer der stärksten Aspekte der ESPR-Durchsetzung ist der EU-weite Koordinierungsmechanismus:
Gegenseitige Anerkennung der Nichtkonformität
Wird ein Produkt in einem Mitgliedstaat als nicht konform befunden, werden alle anderen Mitgliedstaaten über das Safety-Gate-System benachrichtigt:
- Ein in Deutschland zurückgezogenes Produkt wird in allen 27 EU-Märkten markiert
- Der Hersteller kann nicht konforme Waren nicht einfach in einem anderen Land verkaufen
- Grenzüberschreitender Online-Handel wird durch koordinierte Marktplatzüberwachung kontrolliert
Gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen
Die Europäische Kommission kann gemeinsame Maßnahmen koordinieren, bei denen Marktüberwachungsbehörden aus mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig die Konformität in einer bestimmten Produktkategorie überprüfen. Solche „Sweeps“ haben sich in anderen Bereichen der Produktsicherheit als wirksam erwiesen und sind ein sinnvoller Anhaltspunkt dafür, wie sich auch die Durchsetzungspraxis beim DPP entwickeln kann.
Finanzielle Auswirkungen: Jenseits der Bußgelder
Die wahren Kosten der ESPR-Nichteinhaltung gehen weit über monetäre Strafen hinaus:
Direkte Kosten
- Bußgelder und Verwaltungsstrafen — von Tausenden bis Hunderttausenden Euro
- Kosten der Marktrücknahme — Logistik der Entfernung von Produkten aus Regalen und Lagern
- Bestandsabschreibungen — nicht verkäufliche Ware während der Nichteinhaltungsperiode
- Anwaltskosten — für Anfechtung oder Abwicklung von Strafverfahren
Indirekte Kosten
- Umsatzeinbußen — Unfähigkeit, Produkte während der Rücknahmeperiode zu verkaufen
- Vertragsstrafen von Kunden — B2B-Kunden können Strafklauseln bei nicht konformen Lieferungen geltend machen
- Versicherungsfolgen — Produkthaftpflichtversicherung deckt möglicherweise keine regulatorische Nichteinhaltung
- Ausschluss bei Ausschreibungen — öffentliche Beschaffung verlangt zunehmend ESPR-Konformitätsnachweise
Reputationskosten
- Markenschaden — öffentliche Listung als nicht konformes Unternehmen
- Vertrauensverlust bei Kunden — besonders bei nachhaltigkeitsbewussten Verbrauchern
- Bedenken von Investoren — ESG-Ratings können betroffen sein
- Ausschluss aus Lieferketten — große Einzelhändler entfernen nicht konforme Lieferanten
So vermeiden Sie ESPR-Strafen: Compliance-Checkliste
Die gute Nachricht: ESPR-Compliance ist erreichbar, besonders bei früher Vorbereitung. Nutzen Sie dazu diese Checkliste:
✅ Sofortmaßnahmen (jetzt beginnen)
- Identifizieren Sie Ihre Produktkategorien — bestimmen Sie, welche delegierten Rechtsakte für Ihre Produkte gelten
- Prüfen Sie Ihre Fristen — Batterien (Feb. 2027), Textilien (~2027 *), Eisen/Stahl (~2028–2029 *), Möbel (~2030)
- Registrieren Sie Ihre GTINs — erhalten Sie GS1 Global Trade Item Numbers für alle Produkte
- Prüfen Sie Ihre Produktdaten — inventarisieren Sie vorhandene Nachhaltigkeits-, Zusammensetzungs- und Lebenszyklusdaten
- Wählen Sie eine DPP-Plattform — wählen Sie ein Tool, das konforme DPPs mit korrekten Datenträgern erzeugt
✅ Vor Ihrer Frist
- Erstellen Sie DPPs für alle SKUs — stellen Sie sicher, dass jedes Produktmodell einen vollständigen Pass hat
- Erzeugen und bringen Sie QR-Codes an — drucken Sie konforme GS1-Digital-Link-QR-Codes auf Produktetiketten
- Überprüfen Sie die Datenvollständigkeit — gleichen Sie Ihre DPP-Daten mit den Anforderungen des delegierten Rechtsakts ab
- Testen Sie den End-to-End-Ablauf — scannen Sie Ihre QR-Codes und überprüfen Sie Zugänglichkeit und Korrektheit
- Schulen Sie Ihr Team — stellen Sie sicher, dass Einkauf, Produktion und Qualität die DPP-Pflichten verstehen
✅ Laufende Compliance
- Aktualisieren Sie DPPs bei Produktänderungen — neue Materialien, neue Zertifizierungen, neue Lieferanten
- Überwachen Sie regulatorische Updates — delegierte Rechtsakte können mit neuen Anforderungen geändert werden
- Reagieren Sie zeitnah auf Behördenanfragen — Verzögerungen bei der Informationsbereitstellung verschärfen Strafen
- Führen Sie einen Audit-Trail — dokumentieren Sie alle DPP-Erstellungen, Aktualisierungen und Compliance-Aktivitäten
Warten Sie nicht auf den Beginn der Durchsetzung
Der ESPR-Durchsetzungsrahmen ist proaktiv, nicht reaktiv konzipiert. Marktüberwachungsbehörden bauen bereits ihre digitalen Inspektionsfähigkeiten aus, und die EU investiert massiv in automatisierte Konformitätsprüfungswerkzeuge.
Offizielle Quellen
- ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781
- Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020
- Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- Ecodesign / Green Forum — Implementierungs-Updates
Die Kosten der Compliance heute sind ein Bruchteil der Kosten der Nichteinhaltung morgen. Mit Self-Service-Plattformen wie OriginPass dauert die DPP-Erstellung Minuten — nicht Monate.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Lesen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur DPP-Erstellung — von der GTIN-Registrierung bis zu QR-Code-Etiketten.
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