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SCIP und DPP: Was der Umwelt-Omnibus wirklich ändert

COM(2025) 986 schlägt das Ende neuer SCIP-Meldungen vor. Die heutigen Pflichten gelten jedoch weiter. Wir erklären Status und mögliche DPP-Rolle.

· 11 Min. Lesezeit · InfoDPP

Redaktionelle Aktualisierung vom 3. August 2026: Der maßgebliche Gesetzgebungsvorschlag ist COM(2025) 986 final, Verfahren 2025/0394(COD). Er würde die Pflicht zu neuen SCIP-Meldungen aufheben, ist aber nicht angenommen. Das Europäische Parlament wartet weiterhin auf die Entscheidung des zuständigen Ausschusses. Für erfasste Erzeugnisse bleibt SCIP deshalb der geltende Meldeweg.

Kurzantwort

Der Digitale Produktpass hat SCIP nicht ersetzt. Die Kommission hat vorgeschlagen, neue Meldungen zu beenden und den Zugang zu den vorhandenen Daten zu erhalten. Der Vorschlag durchläuft weiterhin das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.

Die offiziellen DPP-Erläuterungen der Kommission setzen eine wichtige Grenze. Informationen über besorgniserregende Stoffe gehören nur dann in einen DPP, wenn das Produkt einen Pass benötigt und die einschlägigen Produktvorschriften diese Daten verlangen. Der DPP ist derzeit kein allgemeines System für Chemikaliendaten.

Was heute gilt

SCIP ist die ECHA-Datenbank für Informationen über Stoffe der Kandidatenliste in Erzeugnissen. Wer ein Erzeugnis mit einem besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent liefert, kann nach der Abfallrahmenrichtlinie meldepflichtig sein.

Bis sich das Recht ändert, sollten Unternehmen das bestehende ECHA-Verfahren weiter nutzen. Ein Kommissionsvorschlag, eine Ausschussstellungnahme oder der Start der DPP-Infrastruktur hebt die Pflicht nicht auf.

ECHA weist auf Verzögerungen bei der Veröffentlichung einiger eingereichter Daten hin. Erfolgreich übermittelte Meldungen müssen wegen dieser Verzögerungen nicht erneut eingereicht werden.

Was COM(2025) 986 vorsieht

Der Umwelt-Omnibus vom 10. Dezember 2025 soll mehrere Umweltrechtsakte ändern. Für SCIP schlägt er vor, die Übermittlung neuer Informationen zu beenden. Der vorhandene Datenbestand soll archiviert werden und über öffentliche sowie geschützte Zugänge verfügbar bleiben.

Nach dem Vorschlag sollen Stoffinformationen weiterhin über REACH und, soweit das Produktrecht dies verlangt, über digitale Kennzeichnungen und DPPs bereitgestellt werden. Das ist ein Modell für die Zukunft und nicht der heutige Compliance-Prozess.

Der Vorschlag schafft keine horizontale DPP-Pflicht für jedes Erzeugnis, das heute unter SCIP fällt. Produktumfang, Schwellenwerte, Ausnahmen und Zugriffsrechte richten sich weiterhin nach dem jeweiligen EU-Rechtsakt.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Vorschlag läuft unter 2025/0394(COD). Am 3. August 2026 führt das Europäische Parlament das Verfahren als ausstehende Ausschussentscheidung. ENVI veröffentlichte am 16. Juni einen Berichtsentwurf, ITRE nahm am 14. Juli seine Stellungnahme an. Als vorläufiger Plenartermin ist der 11. November 2026 angegeben.

Diese Schritte können den Text ändern, setzen aber keine SCIP-Pflicht aus. Vor einer Rechtsänderung sind noch eine Einigung von Parlament und Rat, die formelle Annahme und die Veröffentlichung erforderlich.

Was die DPP-Leitlinien klarstellen

Laut der offiziellen DPP-FAQ der Kommission müssen Informationen über besorgniserregende Stoffe aufgenommen werden, wenn für das Produkt ein DPP vorgeschrieben ist und die geltenden Regeln diese Informationen verlangen. Dieselben produktbezogenen Regeln bestimmen Schwellenwerte und Ausnahmen.

Stoffe und Gemische erhalten nicht automatisch einen ESPR-Pass, nur weil chemische Daten vorliegen. Die DPP-Pflicht muss aus ESPR-Sekundärrecht oder einem anderen Unionsrechtsakt folgen.

Das produktive DPP-Register und die Testumgebung sind technische Infrastruktur. Ihr Betrieb hebt SCIP nicht auf und zeigt nicht, dass jede Produktgruppe bereits einen gleichwertigen Weg zur Stoffrückverfolgung besitzt.

Warum der Übergang sorgfältig geplant werden muss

SCIP und DPP können verwandte Informationen enthalten, haben derzeit aber nicht denselben rechtlichen Anwendungsbereich.

FrageSCIP heuteKünftiger DPP-Weg
ProduktumfangErzeugnisse nach geltendem Abfall- und REACH-RechtProdukte mit einer DPP-Pflicht nach EU-Recht
StoffumfangStoffe der Kandidatenliste über dem geltenden SchwellenwertDaten aus produktbezogenen Vorschriften
NutzerBehörden, Fachbetriebe der Abfallwirtschaft, Verbraucher und LieferketteZugriffsrollen aus den jeweiligen Passvorschriften
StatusBestehendes MeldesystemSchrittweise eingeführte Infrastruktur und Sektorregeln

Der Ausschuss der Regionen warnt deshalb davor, SCIP abzuschaffen, bevor eine interoperable Alternative vergleichbare Rückverfolgbarkeit, Zugänglichkeit und Unterstützung der Durchsetzung bietet.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Bestehende SCIP-Kontrollen fortführen. Der Prozess sollte erst nach einer Rechtsänderung und neuen ECHA-Anweisungen angepasst werden.

  2. Stoffdaten mit Bauteilen und Produktversionen verknüpfen. Die Beziehung zwischen Stoff, Material, Teil, Lieferantenerklärung und Modell muss erhalten bleiben.

  3. Nachweise am Datensatz halten. Lieferantenerklärungen, Analysenergebnisse und Klassifizierungsquellen sollten versioniert und prüfbar sein.

  4. Rechtsumfang und technische Wiederverwendung trennen. Dieselben strukturierten Daten können heute SCIP und später einen DPP unterstützen. Jede Ausgabe braucht dennoch eine eigene rechtliche Prüfung.

  5. Rollenbasierte Zugriffe planen. Verbraucher, Abfallfachbetriebe, Behörden und Geschäftspartner benötigen möglicherweise unterschiedliche Ansichten derselben Nachweise.

Was zu beobachten ist

Entscheidend sind die Positionen von Parlament und Rat im Verfahren 2025/0394(COD), die endgültige Behandlung des SCIP-Archivs und mögliche Übergangsfristen. Im Oktober 2026 plant das JRC Product Bureau außerdem eine Konsultation zu Methoden für die Identifizierung und Verfolgung besorgniserregender Stoffe bei elektronischen Displays im ESPR-Arbeitsprogramm.

Die praktische Linie bleibt unverändert: SCIP heute erfüllen und chemische Daten so strukturieren, dass sie später ohne Verlust der Nachweiskette in einem produktbezogenen DPP genutzt werden können.

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Offizielle Quellen


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