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Fahrzeuge

Fahrzeuge: Der Kreislauf-Fahrzeugpass ist jetzt EU-Recht

Die Verordnung (EU) 2026/1738 führt den Kreislauf-Fahrzeugpass für erfasste Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab 1. September 2032 ein. Sie wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht. Das Regelwerk ist von der ESPR getrennt, verlangt aber Interoperabilität mit Batterie-, Magnet- und ESPR-Pässen. Hersteller, Importeure und Kreislaufakteure können Daten zu Ausbau, beschränkten Metallen, Rezyklatanteil und Ersatzteilen vorbereiten.

Regulatorischer Hinweis: Die Verordnung (EU) 2026/1738 wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht, tritt am 13. August 2026 in Kraft und gilt grundsätzlich ab 1. September 2028. Artikel 13 gilt ab 1. September 2032. Technische Einzelheiten und Zugriffsregeln müssen bis 14. August 2030 erlassen werden.

Von der Altfahrzeug-Richtlinie zum Kreislaufpass für Fahrzeuge

2000 / 2005

Altfahrzeug-Richtlinie und 3R-Typgenehmigung

Die Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) und die 3R-Typgenehmigungs-Richtlinie (2005/64/EG) bildeten den früheren Rahmen, den die neue Verordnung konsolidiert und ersetzt.

Jul 2023

Vorschlag der Kommission

Die Kommission schlägt eine Verordnung über Kreislaufanforderungen an das Fahrzeugdesign und über die Behandlung von Altfahrzeugen vor (Verfahren 2023/0284(COD)).

Dez 2025

Vorläufige Einigung

Parlament und Rat erzielen im Trilog eine vorläufige Einigung über den Text, einschließlich des Kreislaufpasses für Fahrzeuge, der Recyclinganteil-Ziele und der erweiterten Herstellerverantwortung.

24. Jul 2026

Verordnung (EU) 2026/1738 veröffentlicht

Die endgültige Verordnung wird nach Annahme durch Parlament und Rat im Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 13. August 2026 in Kraft.

14. Aug 2030

Frist für Durchführungsrechtsakte

Frist für technische Einzelheiten, Zugriffsrechte, Position des Datenträgers und Aktualisierung.

1. Sep 2032

Kreislauf-Fahrzeugpass gilt

Artikel 13 gilt für erfasste Fahrzeuge, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Vorbereitungsbereiche für Fahrzeuge

Fahrzeug- und Komponentenidentität

Identifikation von Fahrzeugtyp und Komponenten, Modellstruktur und Variantenzuordnung über die Stückliste.

Recyclinganteil und Materialien

Nachweise zum Recyclinganteil bei Kunststoffen, Stahl und weiteren Materialien sowie Materialerklärungen zur Rezyklierbarkeit.

Demontage- und Kreislaufdaten

Demontageinformationen, Entnehmbarkeit von Teilen und Kreislaufdaten für Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling.

Lieferkette und Herstellerverantwortung

Lieferantenerklärungen, Daten zur erweiterten Herstellerverantwortung und Rückverfolgbarkeit am Lebensende über die Wertschöpfungskette.

Wer sollte zuerst starten?

Die höchste Vorbereitungspriorität haben:

  • Fahrzeughersteller (OEMs), die Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
  • Importeure und Händler von Fahrzeugen und Hauptkomponenten
  • Teile- und Komponentenlieferanten der automobilen Wertschöpfungskette
  • Demontagebetriebe, Recycler und zugelassene Verwertungsanlagen, die Altfahrzeuge behandeln
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