Fahrzeuge: Der Kreislauf-Fahrzeugpass ist jetzt EU-Recht
Die Verordnung (EU) 2026/1738 führt den Kreislauf-Fahrzeugpass für erfasste Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab 1. September 2032 ein. Sie wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht. Das Regelwerk ist von der ESPR getrennt, verlangt aber Interoperabilität mit Batterie-, Magnet- und ESPR-Pässen. Hersteller, Importeure und Kreislaufakteure können Daten zu Ausbau, beschränkten Metallen, Rezyklatanteil und Ersatzteilen vorbereiten.
Von der Altfahrzeug-Richtlinie zum Kreislaufpass für Fahrzeuge
Altfahrzeug-Richtlinie und 3R-Typgenehmigung
Die Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) und die 3R-Typgenehmigungs-Richtlinie (2005/64/EG) bildeten den früheren Rahmen, den die neue Verordnung konsolidiert und ersetzt.
Vorschlag der Kommission
Die Kommission schlägt eine Verordnung über Kreislaufanforderungen an das Fahrzeugdesign und über die Behandlung von Altfahrzeugen vor (Verfahren 2023/0284(COD)).
Vorläufige Einigung
Parlament und Rat erzielen im Trilog eine vorläufige Einigung über den Text, einschließlich des Kreislaufpasses für Fahrzeuge, der Recyclinganteil-Ziele und der erweiterten Herstellerverantwortung.
Verordnung (EU) 2026/1738 veröffentlicht
Die endgültige Verordnung wird nach Annahme durch Parlament und Rat im Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 13. August 2026 in Kraft.
Frist für Durchführungsrechtsakte
Frist für technische Einzelheiten, Zugriffsrechte, Position des Datenträgers und Aktualisierung.
Kreislauf-Fahrzeugpass gilt
Artikel 13 gilt für erfasste Fahrzeuge, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Vorbereitungsbereiche für Fahrzeuge
Fahrzeug- und Komponentenidentität
Identifikation von Fahrzeugtyp und Komponenten, Modellstruktur und Variantenzuordnung über die Stückliste.
Recyclinganteil und Materialien
Nachweise zum Recyclinganteil bei Kunststoffen, Stahl und weiteren Materialien sowie Materialerklärungen zur Rezyklierbarkeit.
Demontage- und Kreislaufdaten
Demontageinformationen, Entnehmbarkeit von Teilen und Kreislaufdaten für Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling.
Lieferkette und Herstellerverantwortung
Lieferantenerklärungen, Daten zur erweiterten Herstellerverantwortung und Rückverfolgbarkeit am Lebensende über die Wertschöpfungskette.
Wer sollte zuerst starten?
Die höchste Vorbereitungspriorität haben:
- Fahrzeughersteller (OEMs), die Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
- Importeure und Händler von Fahrzeugen und Hauptkomponenten
- Teile- und Komponentenlieferanten der automobilen Wertschöpfungskette
- Demontagebetriebe, Recycler und zugelassene Verwertungsanlagen, die Altfahrzeuge behandeln