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Fahrzeuge

Fahrzeuge: der Kreislaufpass für Fahrzeuge nimmt Gestalt an

Die EU-Verordnung über Altfahrzeuge / Kreislaufanforderungen (Verfahren 2023/0284(COD)) führt einen Kreislaufpass für Fahrzeuge ein, einen digitalen Datensatz zu Materialien, Komponenten und Kreislaufdaten eines Fahrzeugs. Das Europäische Parlament hat den Text am 18. Juni 2026 in erster Lesung angenommen. Dies ist ein von der ESPR getrenntes Regime, der Pass wird schrittweise um 2032 eingeführt, und der finale Rechtsakt bedarf noch der Annahme durch den Rat und der Veröffentlichung im Amtsblatt. Hersteller, Importeure und Recycler können bereits jetzt Material-, Recyclinganteil- und Demontagedaten strukturieren.

Regulatorischer Hinweis: Der Kreislaufpass für Fahrzeuge ist in der Verordnung über Altfahrzeuge / Kreislaufanforderungen verankert, einem von der ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) getrennten Regime. Stand Juni 2026 hat das Europäische Parlament den Text angenommen, die Annahme durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen jedoch noch aus, und die Passpflichten dürften schrittweise um 2032 in Kraft treten. Umfang, Datenfelder und genaue Termine hängen vom final angenommenen Rechtsakt ab.

Von der Altfahrzeug-Richtlinie zum Kreislaufpass für Fahrzeuge

2000 / 2005

Altfahrzeug-Richtlinie und 3R-Typgenehmigung

Die Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) und die 3R-Typgenehmigungs-Richtlinie (2005/64/EG) bildeten den früheren Rahmen, den die neue Verordnung konsolidiert und ersetzt.

Jul 2023

Vorschlag der Kommission

Die Kommission schlägt eine Verordnung über Kreislaufanforderungen an das Fahrzeugdesign und über die Behandlung von Altfahrzeugen vor (Verfahren 2023/0284(COD)).

Dez 2025

Vorläufige Einigung

Parlament und Rat erzielen im Trilog eine vorläufige Einigung über den Text, einschließlich des Kreislaufpasses für Fahrzeuge, der Recyclinganteil-Ziele und der erweiterten Herstellerverantwortung.

18. Jun 2026

Annahme durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament nimmt den vereinbarten Text in erster Lesung im Plenum an. Der Rechtsakt bedarf noch der förmlichen Annahme durch den Rat und der Veröffentlichung im Amtsblatt.

~2032 *

Kreislaufpass für Fahrzeuge wird schrittweise eingeführt

Der Kreislaufpass für Fahrzeuge dürfte um 2032 gelten, wobei genauer Umfang und Termine von der final angenommenen Verordnung festgelegt werden.

Vorbereitungsbereiche für Fahrzeuge

Fahrzeug- und Komponentenidentität

Identifikation von Fahrzeugtyp und Komponenten, Modellstruktur und Variantenzuordnung über die Stückliste.

Recyclinganteil und Materialien

Nachweise zum Recyclinganteil bei Kunststoffen, Stahl und weiteren Materialien sowie Materialerklärungen zur Rezyklierbarkeit.

Demontage- und Kreislaufdaten

Demontageinformationen, Entnehmbarkeit von Teilen und Kreislaufdaten für Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Recycling.

Lieferkette und Herstellerverantwortung

Lieferantenerklärungen, Daten zur erweiterten Herstellerverantwortung und Rückverfolgbarkeit am Lebensende über die Wertschöpfungskette.

Wer sollte zuerst starten?

Die höchste Vorbereitungspriorität haben:

  • Fahrzeughersteller (OEMs), die Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
  • Importeure und Händler von Fahrzeugen und Hauptkomponenten
  • Teile- und Komponentenlieferanten der automobilen Wertschöpfungskette
  • Demontagebetriebe, Recycler und zugelassene Verwertungsanlagen, die Altfahrzeuge behandeln
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